Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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C. Qualifizierte Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen (Abs. 2)
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Das Wahlrecht gem. § 39 Abs. 1 MinStG ist auf sog. qualifizierte Gewinne und Verluste i.S.d. § 39 Abs. 2 MinStG beschränkt. Qualifizierte Gewinne und Verluste sind im Steuerhoheitsgebiet der Geschäftseinheit, die die Eigenkapitalbeteiligung hält, steuerpflichtig und nicht von der Besteuerung ausgenommen. Dies gilt, wenn
Marktveränderungen oder Wertminderungen bei der Ertragsteuer berücksichtigt werden;
Gewinne oder Verluste an einer volltransparenten Gesellschaft nach der Equity-Methode erfasst werden;
Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung dieser Beteiligung, nicht vollständig durch Abzüge oder ähnliche steuerliche Entlastungen (z.B. Schachtelprivileg) ausgeglichen werden;
Anteile an Gewinnen, nicht teilweise durch derartige Abzüge oder Entlastungen ausgeglichen werden.
Wird eine Eigenkapitalbeteiligung steuerlich neutral behandelt, kann das Wahlrecht gem. § 39 Abs. 1 MinStG nicht angewendet werden.
S. 672
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Qualifizierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts liegen auch dann vor, wenn nur die Veräußerung der Eig...