Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Allgemeines
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§ 14 Satz 1 MinStG normiert einen Ausschlussmechanismus, der die Zuweisung eines Anteils am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge einer Unternehmensgruppe an ein Steuerhoheitsgebiet für das laufende Geschäftsjahr verhindert, wenn der Steuererhöhungsbetrag der Unternehmensgruppe im betreffenden Steuerhoheitsgebiet für ein vorhergehendes Geschäftsjahr nicht im gesamten Umfang festgesetzt worden ist. Damit greift § 14 MinStG in die Berechnung der Inlandsquote nach § 12 Abs. 1 Satz 2 MinStG ein. Der Ausschlussmechanismus (sog. Exclusion mechanism) kann gegen jedes Steuerhoheitsgebiet angewendet werden, das an der Berechnung der Inlandsquote teilnimmt. Dies sind alle Steuerhoheitsgebiete mit einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung i.S.d. § 7 Abs. 5 MinStG. Wird der Ausschlussmechanismus gegen andere Steuerhoheitsgebiete angewendet, erhöht dies die Inlandsquote der Bundesrepublik Deutschland nach § 12 Abs. 1 Satz 2 MinStG durch die Reduzierung des jeweiligen Nenners. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung und den europarechtlichen Vorgaben muss es auch möglich sein, den Ausschlussmechanismus gegen die Bundesrepublik Deutsch S. 295 land anzuwenden; in diesem...