Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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D. Referenzsteuerhoheitsgebiet (Abs. 3)
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Das Referenzsteuerhoheitsgebiet wird in Abs. 3 als dasjenige Steuerhoheitsgebiet definiert, das in dem Geschäftsjahr, in dem eine Unternehmensgruppe erstmals in den Anwendungsbereich des MinStG fällt, den höchsten Gesamtwert an materiellen Vermögenswerten ausweist. Es muss sich bei dem Referenzsteuerhoheitsgebiet somit nicht notwendigerweise um den Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe handeln. Handelt es sich bei der obersten Muttergesellschaft beispielsweise nur noch um eine leere Holding, während sämtliche Geschäftsaktivitäten in den Steuerhoheitsgebieten der Tochtergesellschaften ausgeübt werden, ist davon auszugehen, dass sich das Referenzsteuerhoheitsgebiet in einem Steuerhoheitsgebiet einer Tochtergesellschaft befinden wird. Gleiches gilt, wenn sich große Produktionsanlagen im Ausland befinden.
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Der Mechanismus, zwischen dem Referenzsteuerhoheitsgebiet und den anderen fünf Steuerhoheitsgebieten zu differenzieren, dient somit lediglich dem Zweck, einen Maßstab für das Überschreiten der Werteschwelle zu definieren. Aus Anwendersich...