Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Die Sekundärergänzungssteuerregelung der § 11 ff. MinStG ist ein integriertes Regelungssystem („interlocking and co-ordinated system of rules“), dessen Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem Unionsprimärrecht sinnvollerweise einheitlich zu beurteilen ist, da sich die Belastungswirkung für die inländischen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe aus dem Zusammenspiel der §§ 11—14 MinStG ergibt. Das schließt nicht aus, dass Aspekte einzelner Normen gesonderte Fragen der Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht oder Unionsprimärrecht auslösen können. Hinsichtlich des § 12 MinStG hatte der Bundesgesetzgeber indes keinen relevanten Umsetzungsspielraum.