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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Erhebung der Steuern auf Gewinnausschüttungen, auf als Gewinnausschüttungen geltende Zahlungen oder auf betriebsfremde Aufwendungen der Geschäftseinheit

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Erfasst werden nur Steuern, die auf Gewinnausschüttungen, auf als Gewinnausschüttungen geltende Zahlungen oder auf betriebsfremde Aufwendungen der GE erhoben werden. Das insoweit (alternativ) vorausgesetzte Bezugsobjekt der Besteuerung soll offenbar die in § 7 Abs. 36 Nr. 1 MinStG enthaltene Definition widerspiegeln (zur Definition betriebsfremder Aufwendungen vgl. § 7 MinStG Rz. 274 ff.). Diese weicht zum Teil aufgrund der Bezugnahme auf „fiktive Gewinnausschüttungen“ und „nicht geschäftsbezogene Aufwendungen“ in der Formulierung leicht ab. Unklar ist, warum in § 45 MinStG nicht dieselbe Formulierung verwendet wird. Die Gesetzesbegründung äußert sich hierzu lediglich sehr knapp: „Nummer 2 bezieht sich auf alle Steuern, die im Rahmen eines zulässigen Ausschüttungssteuersystems erhoben werden“ . Letztendlich dürfte sich daher kein anderes inhaltliches Verständnis ergeben.

50

Eine Berücksichtigung der unter Abs. 1 Nr. 2 fallenden Steuern als erfasste Steuern ist ...

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