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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Völkerrechtliche Vereinbarung oder EU (Abs. 2 Nr. 2)

35

Als völkerrechtliche Vereinbarung kommen zweiseitige Abkommen oder mehrseige Übereinkommen in Betracht. Die völkerrechtliche Vereinbarung ist wirksam, wenn sie im zwischenstaatlichen Verhältnis Anwendung findet, was grundsätzlich auch die innerstaatliche Anwendung voraussetzt. Die Vereinbarung muss nicht einen gegenseitigen Informationsaustausch vorsehen; ausreichend ist es, wenn der Belegenheitsstaat nicht reziprok zur Übermittlung von Informationen an die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. Ein multilaterales Abkommen, ähnlich dem Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA), das bereits für das Country-by-Country Reporting (CbCR) oder den Common Reporting Standard (CRS) angewendet wird, ist Anfang 2025 von der OECD veröffentlicht worden und steht zur Zeichnung an. Zur einheitlichen Umsetzung des Informationsaustauschs für Mindeststeuerberichte in der EU steht eine Richtlinienregelung vor der Verabschiedung.

35a

Mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz wurde in Abs. 2 Nr. 2 eine zweite Alternative eingefügt...

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