Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Die Eigenkapitalbeteiligungen der obersten Muttergesellschaft
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Der Freistellungsmechanismus findet nur Anwendung, wenn alle die (direkte und indirekte) Eigenkapitalbeteiligung der obersten Muttergesellschaft an einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit vermittelnden Eigenkapitalbeteiligungen in qualifizierender Weise gehalten werden. Die Anknüpfung an die „Eigenkapitalbeteiligung“ der obersten Muttergesellschaft an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit unterscheidet sich begrifflich von der Primärergänzungssteuer, die sich auf den einer Muttergesellschaft S. 265 „zuzurechnenden Anteil“ am Steuererhöhungsbetrag gem. § 9 Abs. 1—3 MinStG bezieht. Der einer Muttergesellschaft zuzurechnende Anteil am Steuererhöhungsbetrag ist auch im Rahmen des Abzugsmechanismus nach § 11 Abs. 1 Satz 4 MinStG maßgeblich. Das begriffliche Abstellen auf die Eigenkapitalbeteiligung im Rahmen des Freistellungsmechanismus des § 11 Abs. 2 MinStG — anders als im Rahmen des Abzugsmechanismus des § 11 Abs. 1 Satz 4 MinStG — ist keine Besonderheit der deutschen Umsetzung, sondern auch in Art. 14 Abs. 3 MinStRL bzw. Art. 2.5.2 GloBE-MV angelegt.
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Nach der Definition der Eigenkapitalbeteiligu...