Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Der der obersten Muttergesellschaft zuzurechnende Anteil
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Der der Unternehmensgruppe zuzurechnende Anteil am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit ist bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes sowohl für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns (Nenner der Formel in Abs. 1 Satz 1, s. Rz. 47) als auch für die Ermittlung der angepassten erfassten Steuern (Zähler der Formel in Abs. 1 Satz 1) relevant. Auf den ersten Blick erscheint es überflüssig, den Zähler und den Nenner einer Formel um den (vermeintlich) gleichen Anteil zu kürzen. Insbesondere in den folgenden Fällen ist die Betrachtung des der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteils jedoch relevant:
Bei Steuerbefreiungen auf Ebene der Investmenteinheit, die durch vereinzelte Anleger verursacht werden (z.B. §§ 8 ff. InvStG) (s. Rz. 51).
Bei Zurechnung von Steuern des Gesellschafters auf Ausschüttungen der Investmenteinheit zu der Investmenteinheit gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 MinStG, wenn auf Ebene der Gesellschafter Steuern in unterschiedlicher Höhe anfallen (s. Rz. 58 ff.).