Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Allgemeine Definition (Abs. 27 Satz 2)
a) Einrichtung zur Erbringung von Altersversorgungsleistungen (Abs. 27 Satz 2 Nr. 1)
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Die abstrakte Definition in § 7 Abs. 27 Satz 2 Nr. 1 MinStG ist zweigeteilt zu sehen. Zum einen wird in der Gesetzesbegründung explizit auf die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen und dabei wird klargestellt, dass die Durchführungswege eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse sowie eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Unterstützungskassen unter die Definition einer Pensionseinheit fallen. Für weiterführende Ausführungen zu den in der Bundesrepublik Deutschland vorgese S. 178 henen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung wird zunächst auf die Kommentierung des § 25 MinStG verweisen (s. § 25 MinStG Rz. 7).
Daneben regelt § 7 Abs. 27 Satz 2 Nr. 1 MinStG, dass eine Pensionseinheit auch eine Einrichtung ist, die [1] errichtet und betrieben wird, um ausschließlich oder fast ausschließlich Altersversorgungsleistungen und Zusatz- oder Nebenleistungen für Einzelpersonen zu verwalten oder zu erbringen, die [2] [a] als solche einer staatlichen Regulierung unterliegen oder [b] [i] deren Leistungen durch nationale Vorschriften ges...