Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Hypothetische Vergleichbarkeit des Veräußerungsvorgangs
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Die erste Bedingung setzt voraus, dass das Steuerhoheitsgebiet, in dem die Zielgesellschaft (Target) belegen ist, die Transaktion für steuerliche Zwecke als Erwerb oder Veräußerung der zugrunde liegenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten oder etwas Ähnlichem behandelt. Damit sind Fälle umfasst, in den die Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden der Zielgesellschaft durch die Transaktion die Zuordnung zu einer für steuerlichen Zwecke konsolidierten Gruppe ändert.
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Bei einem Steuerhoheitsgebiet handelt es sich gem. § 7 Abs. 31 MinStG um ein Gebiet, das fiskalisch autonom ist, unabhängig davon, ob es völkerrechtlich als Staat anerkannt ist (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 226 f.). Das maßgebliche Steuerhoheitsgebiet bestimmt sich nach dem Belegenheitsort der Zielgesellschaft und damit nach den Grundsätzen des § 6 MinStG.