Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Ausnahme von der PES
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Während § 83 Abs. 1 Satz 1 MinStG Unternehmensgruppen mit einer untergeordneten internationalen Tätigkeit insgesamt von der Anwendung des MinStG befreit, wird unmittelbar in Satz 2 klargestellt, dass die Ausnahme nicht für einen Primärergänzungssteuerbetrag gilt, soweit dieser auf einem Steuererhöhungsbetrag beruht, der einer ausländischen niedrig besteuerten Geschäftseinheit zuzurechnen ist (vgl. oben Rz. 1). Die Ausnahme von der PES beschränkt sich daher auf die Anwendung der Regelungen auf die oberste Muttergesellschaft sowie auf Geschäftseinheiten, die in dem gleichen Steuerhoheitsgebiet wie die oberste Muttergesellschaft belegen sind.
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Der Umfang der Steuerbefreiung von der PES erschließt sich nicht. Anders als in Art. 49 MinStRL ist diese Befreiung in Art. 9.3. der GloBE-MV zwar überhaupt nicht vorgesehen — danach werden lediglich die Vorschriften der SES ausgeschlossen, während die PES vollumfänglich zur Anwendung kommt. Die OECD begründet den Anwendungsumfang dabei nicht, es ist jedoch davon auszugehen, dass der Ausschluss von der SES mit der besonderen Komplexität der Anwendung der Vors...