Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit den übrigen Vorschriften des zweiten Abschnitts des fünften Teils des Gesetzes zu sehen. Die maßgebenden Größen für die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags werden in den §§ 59 und 60 MinStG geregelt. Weitere Sonder- und Übergangsvorschriften finden sich in den §§ 61 und 62 EStG. Hinsichtlich des Wahlrechts ist zudem § 77 Abs. 1 MinStG zu beachten.
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Ist der Mindeststeuer-Gewinn für eine Jurisdiktion kleiner oder gleich dem substanzbasierten Freibetrag ist der Safe Harbour für vereinfachte Berechnungen nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 MinStG anwendbar.