Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 14 Besonderheiten bei Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung
1Bei der Ermittlung der Inlandsquote nach § 12 Absatz 1 Satz 2 der Unternehmensgruppe für das betreffende Geschäftsjahr bleibt ein Steuerhoheitsgebiet mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt, bis die auf dieses Steuerhoheitsgebiet für die betreffende Unternehmensgruppe für ein vorhergehendes Geschäftsjahr entfallende Sekundärergänzungssteuer im gesamten Umfang festgesetzt worden ist. 2Satz 1 gilt nicht, wenn infolgedessen sämtliche Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung unberücksichtigt blieben.
MinStRL
Art. 14
[...]
(8) Abweichend von Absatz 5 gilt der SES-Prozentsatz eines Steuerhoheitsgebiets für eine multinationale Unternehmensgruppe für ein Geschäftsjahr als null, solange den in diesem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten dieser multinationalen Unternehmensgruppe durch den diesem Steuerhoheitsgebiet in einem vorangegangenen Geschäftsjahr zugerechneten SES-Ergänzungssteuerbetrag kein zusätzlicher Steueraufwand ents...