Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Ermittlung
130
Für Zwecke der Ermittlung des maximal gerechtfertigten Betrags einer Nachversteuerungsgruppe sind die aus der Erhöhung von passiven latenten Steuern sich ergebenden latenten Steueraufwendungen des laufenden sowie der vier vorangegangenen Geschäftsjahre zu addieren.
131
In methodischer Hinsicht ist für jede Nachversteuerungsgruppe der Nachversteuerungssaldo des laufenden Geschäftsjahres mit dem Nachversteuerungssaldo des vorangegangenen Geschäftsjahres zu vergleichen. Ein latenter Steueraufwand ergibt sich, wenn der Nachversteuerungssaldo des laufenden Geschäftsjahres den Nachversteuerungssaldo des vorangegangenen Geschäftsjahres übersteigt.
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Übersteigt hingegen der Nachversteuerungssaldo des vorangegangenen Geschäftsjahres den Nachversteuerungssaldo des laufenden Geschäftsjahres, resultiert hieraus ein latenter Steuerertrag für das jeweilige Geschäftsjahr. Latente Steuererträge, die sich im Fünf-Jahres-Zeitraum (Testing Period) für einzelne Geschäftsjahre ergeben, sind nicht einzubeziehen.
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Da sämtliche latente Steueraufwendungen rechnerisch mit positivem Vorzeichen in ...