Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Überblick

68

§ 49 Abs. 2 Satz 1 MinStG begrenzt betragsmäßig die Zurechnung erfasster Steuern nach Abs. 1 Nr. 3 (Zurechnung einer Hinzurechnungsbesteuerung) und Nr. 4 (Zurechnung für hybride oder umgekehrt hybride Einheiten) bezogen auf passive Erträge i.S.d. § 7 Abs. 25 MinStG. Dabei wird die Zurechnung auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt:

  • 1. Der Betrag der erfassten Steuern, der beim gruppenzugehörigen Gesellschafter auf die passiven Erträge entfällt oder

  • 2. der Betrag der passiven Erträge, die aufgrund einer Hinzurechnungsbesteuerungsregelung (§ 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MinStG) oder Steuertransparenzregelung (§ 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MinStG) einzubeziehen sind, multipliziert mit dem Ergänzungssteuersatz (§ 54 Abs. 3 Satz 1 MinStG) für das Steuerhoheitsgebiet, der ohne Berücksichtigung der vom gruppenzugehörigen Gesellschafter der Geschäftseinheit auf diese passiven Einkünfte zu entrichtenden erfassten Steuer bestimmt wird. Ergänzungssteuersatz ist nach § 54 Abs. 3 Satz 1 MinStG die positive Differenz zwischen dem Mindeststeuersatz von 15 % und dem effektiven Steuersatz für das Steuerhoheitsgebiet. D.h. die Zurechnung wird nach oben auf den Betrag begrenzt, der zu einer Hochschleusun...

Daten werden geladen...