Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Zuordnung des nationalen Ergänzungssteuerbetrags an die Geschäftseinheiten nach § 54 Abs. 4 MinStG
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Die Zuordnung des für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten Steuererhöhungsbetrags an die im Inland belegenen Geschäftseinheiten erfolgt im Regelfall gem. §§ 90 Abs. 1, 54 Abs. 4 MinStG entsprechend dem Verhältnis des jeweiligen Mindeststeuer-Gewinns einer Geschäftseinheit zur Summe aller Mindeststeuer-Gewinne aller in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Geschäftseinheiten (zu den Einzelheiten s. § 54 Abs. 4 MinStG). Der konkrete Beitrag der Geschäftseinheiten zum Niedrigsteuerergebnis im Steuerhoheitsgebiet ist im Rahmen des § 54 Abs. 4 MinStG nicht relevant, da die Zuordnung des für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten Steuererhöhungsbetrags nicht auch auf den jeweiligen Gesamtbetrag an erfassen Steuern abstellt (zu den Einzelheiten s. § 54 MinStG Rz. 68 ff.).
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Damit folgt die Zuordnung des für die Bundesrepublik ermittelten Steuererhöhungsbetrags an die im Inland belegenen Geschäftseinheiten den allgemeinen Vorschriften des MinStG. Nach den Vorgaben des OECD/Inclusive Framework könnte dagegen im Rahmen der nationale...