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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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§ 3 Abs. 1 Satz 3 MinStG bestimmt den Gruppenträger als Steuerschuldner i.S.d. § 43 AO und damit als inländischen Steuerpflichtigen i.S.d. § 33 AO. Die übrigen inländischen Gruppenmitglieder sind ebenfalls Steuerpflichtige i.S.d. § 33 AO (z.B. aufgrund Haftung nach § 3 Abs. 5 MinStG oder steuergesetzlicher Auskunftspflichten ggü dem Gruppenträger nach § 95 Abs. 1 Satz 7 MinStG). Der Ausschluss nach § 33 Abs. 2 AO dürfte m.E. aufgrund der in § 3 MinStG vorgesehenen Ausgleichs- und Haftungsverpflichtung nicht einschlägig sein, da es sich bei den Auskunftspflichten im Ergebnis um keine fremde Steuersache handelt, auch wenn nur der Gruppenträger formal zur Entrichtung der Steuer verpflichtet ist.

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In § 73 AO ist anders als noch in § 114 RAO der Begriff „Organschaft“ nicht im Einzelnen beschrieben. Eine Haftung nach § 73 AO der übrigen Gruppenmitglieder für die Mindeststeuer des Gruppenträgers dürfte dennoch ausscheiden, da die „Mindeststeuergruppe“, wenn auch mit den gleichen steuerlichen Folgen wie eine körper- oder gewerbesteuerliche Organschaft, mangels entsprechender Bezeichnung im Gesetz wohl nicht als „Organschaft“ für Zwecke der AO verstanden wird. Hierfür spricht auch, dass der Ge...

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