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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Ermittlung berücksichtigungsfähiger Lohnkosten (Nr. 3)

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Der substanzbasierte Freibetrag für alle in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten wird nach § 58 MinStG berechnet, indem — ab dem Jahr 2032 — jeweils 5 % (für die Vorjahre s. Übergangsregelung in § 62 MinStG) der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten (§ 59 MinStG)(und der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte (§ 58 MinStG), s. sogleich unter Rz. 23 ff.) addiert werden.

32

§ 64 Abs. 2 Nr. 3 MinStG sieht im Falle eines Austritts oder Beitritts einer Geschäftseinheit eine Anpassung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten vor, um eine doppelte Berücksichtigung im Rahmen der Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags für die erwerbende und die veräußernde Unternehmensgruppe zu vermeiden. Die Vorschrift bestimmt daher, dass bei der Berechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten der beitretenden oder austretenden Geschäftseinheit nur diejenigen Lohnkosten berücksichtigt werden, die auch in dem Konzernabschluss der jeweiligen obersten Muttergesellschaft enthalten sind. Damit wird sichergestellt, dass jede Unternehmensgruppe nur die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten berü...

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