Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Verweis auf EU-IFRS (Abs. 4 Nr. 2)
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Durch den Verweis auf Art. 2, 3 und 6 sind dem Wortlaut nach nur die von der Kommission für die Anwendung in der EU gebilligten Standards umfasst. In einem formalen Prozess werden die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS als EU-verbindliche „EU-IFRS“ gebilligt. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine Übernahmeempfehlung gibt, der Accounting Regulatory Committee (ARC) zustimmt und die EU-Kommission den Standard schließlich per EU-Verordnung (im Amtsblatt) veröffentlicht.
S. 146
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Da in der Gesetzesbegründung auf diesen Unterschied jedoch nicht vertiefend eingegangen wird, ist davon auszugehen, dass Unterschiede zwischen den IFRS einerseits und den EU-IFRS andererseits vernachlässigt werden. Dafür spricht auch, dass neben den IFRS auch andere in Nr. 3 genannte Rechnungslegungsstandards anerkannt sind, die sich zum Teil deutlich von den (EU-)IFRS unterscheiden. Die OECD hebt in diesem Rahmen — jedoch ohne stichhalt...