Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Wesentlicher Inhalt
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Bei Abs. 3 handelt es sich um die zentrale Vorschrift zur Ermittlung des Nachversteuerungsbetrages, wenn latente Steuern auf aggregierter Ebene ermittelt werden. Abs. 3 enthält die Definitionen der verwendeten Begrifflichkeiten sowie zahlreiche Vorschriften zur deren Ermittlung. Im Mittelpunkt des Normzweckes steht dessen finales Ziel, der Ermittlung des Nachversteuerungsbetrages i.S.v. § 50 Abs. 1 MinStG.
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Zentrale Elemente zur Ermittlung des Nachversteuerungsbetrages stellen die beiden alternativen Methoden Differenzmethode (Satz 5) sowie die Summenmethode (Satz 8) dar. In Abhängigkeit der angewandten Methode finden sich Regelungen, wie mit passiven latenten Steuern zu verfahren ist, die bereits vor dem Übergangsjahr (§ 82c MinStG) bestanden und im ersten Geschäftsjahr, in dem die Unternehmensgruppe die Regelungen des zweiten Teils des MinStG anwendet, noch vorhanden sind (latente Steuerschulden aus Vor-Übergangsjahren).