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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Klassifikation transparenter Einheiten (Abs. 32 Satz 3)

a) Klassifikation Abs. 32 Satz 3

231

Liegt eine transparente Einheit vor, differenziert das MinStG in § 7 Abs. 32 Satz 3 MinStG weiter zwischen steuertransparenten Einheiten und umgekehrt hybriden Einheiten. Die Einordnung erfolgt durch die Betrachtung der Gesellschafter, der sog. Referenzeinheit (vgl. Rz. 236 ff.). Dadurch wird zunächst die Gesellschaft als solche im Rahmen der Einordnung als transparente Einheit (getestete Einheit) betrachtet und im Rahmen der Einordnung als steuertransparente Einheit und umgekehrt hybride Einheit der Gesellschafter betrachtet. Im Ergebnis sollen so doppelte Nichtbesteuerungen identifiziert werden.

b) Steuertransparente Einheit (Abs. 32 Satz 3 Nr. 1)

232

Eine steuertransparente Einheit ist gegeben, soweit (a) sie und (b) bei mittelbarer Beteiligung jede dazwischengeschaltete Einheit nach dem Recht des Belegenheitsstaats ihrer Referenzeinheit steuerlich transparent behandelt wird. Die Betrachtung erfolgt für jeden Gesellschafter gesondert („soweit“). Im Ergebnis muss auf Ebene des Gesellschafters eine Besteuerung gegeben sein.

233

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