Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Höchstbetragsregelung
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Der Gesetzeswortlaut bestimmt, dass die Höhe der fiktiven Ausschüttungssteuer dem niedrigeren der folgenden Beträge entspricht:
Betrag der angepassten Steuern, die notwendig sind, um den effektiven Steuersatz auf den Mindeststeuersatz anzuheben (Abs. 2 Nr. 1) und
Betrag an Steuern, der sich bei einer fiktiven Vollausschüttung der Gewinne ergäbe (Abs. 2 Nr. 2).
Es stehen somit zwei mögliche Rechenwege zur Verfügung, von dem jeweils derjenige gewählt werden muss, der den niedrigeren Betrag ergibt.