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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Zulässige Anrechnungssteuer als erfasste Steuer (Abs. 35 Satz 1)

a) Regelungsinhalt (Abs. 35 Satz 1)

266

Für die Bestimmung der angepassten erfassten Steuern nimmt das MinStG eine Wertung vor und berücksichtigt nach § 45 Abs. 1 MinStG nur sog. erfasste Steuern. Aus dem Umkehrschluss des § 45 Abs. 2 Nr. 3 MinStG gelten auch zulässige Anrechnungssteuern als erfasste Steuern. Nach § 7 Abs. 35 Satz 1 MinStG handelt es sich bei zulässigen Anrechnungssteuern um eine von einer Geschäftseinheit zu entrichtende oder bereits entrichtete Steuer, die dem wirtschaftlichen Eigentümer einer von dieser Geschäftseinheit oder vom Stammhaus ausgeschütteten Dividende erstattet wird oder von diesem als Gutschrift angerechnet werden kann. Voraussetzung ist dabei stets, dass mindestens eine der in den Nr. 1 bis 4 genannten Bedingungen erfüllt ist. Die Voraussetzungen in den Nr. 1—4 sollen sicherstellen, dass die Erstattung oder Gutschrift der Steuern zu dem Zweck einer tatsächlichen Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt.

267

Erfüllt eine anrechenbare oder erstattungsfähige Steuer die Voraussetzungen der Nr. 1 bis 4 nur teilweise, ist der Anteil als zuläss...

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