Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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VI. Nettowechselkursgewinne (Abs. 7 Nr. 6)
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Wechselkursgewinne im handelsrechtlichen Abschluss (IFRS, HGB) können sich aus der Umrechnung von auf fremde Währung lautende Sachverhalte in die funktionale Währung der jeweiligen Geschäftseinheit ergeben. Ein solcher Wechselkursgewinn entsteht beispielsweise, wenn ein monetärer Bilanzposten im Zeitpunkt der Ersterfassung zum gültigen Kassakurs erfasst wird (IAS 21.21) und dieser vom Stichtagskurs abweicht, zu dem der Bilanzposten zum nachfolgenden Abschlusstichtag umzurechnen ist (IAS 21.23 (a)). Erfolgt für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung keine Umrechnung des Bilanzpostens zum aktuellen Stichtagskurs, so übersteigt beispielsweise ein im handelsrechtlichen Abschluss ausgewiesener Aktivposten den steuerlichen Wertansatz, begründet nach Auffassung der OECD eine zu versteuernde temporäre Differenz und führt zum Ansatz einer passiven latenten Steuer.
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Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf „Netto“wechselkursgewinne ab und berücksichtigt damit den Umstand, dass eine Geschäftseinheit eine Vielzahl von Fremdwährungsposten zu einem Ab...