Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Anwendung der einschlägige Bilanzierungsmethoden (Abs. 1a Satz 3)
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Für die Neuermittlung von latenten Steuern nach Satz 2 sind die für die Bilanzierung von latenten Steuern einschlägigen Bilanzierungsmethoden des einschlägigen Rechnungslegungsstandards zu beachten. Wird ein Konzernabschluss nach IFRS erstellt, ist in Einklang mit den Bestimmungen nach IAS 12 (und ergänzende Interpretationen, wie beispielsweise IFRIC 23 und SIC 25) sowie der zugrunde liegenden Bilanzierungskonzeptes zu verfahren. Erfolgt die Konzernbilanzierung nach dem deutschen HGB, sind die Regelungen und Bilanzierungsprinzipien der §§ 306, 274 HGB zu beachten.
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Denklogisch impliziert dieses Konzept, dass in einem ersten Schritt ein Mindeststeuer-Buchwert in Einklang mit Satz 1 ermittelt wird und in einem zweiten Schritt auf Basis des einschlägigen Rechnungslegungsstandards zu beurteilen ist, ob hieraus eine temporäre Differenz (resp. Quasi-permanente Differenz) resultiert und für diese eine latente Steuer anzusetzen ist.
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Resultiert aus einem abweichenden Mindeststeuer-Buchwert (dem Grunde nach) eine permanente Differenz, kann aus Vereinfac...