Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Anrechnungssteuern (Abs. 2 Satz 2)
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§ 27 Abs. 2 Satz 2 MinStG enthält eine Einschränkung der Definition der anerkannten steuerlichen Zulagen in Hinsicht auf Anrechnungssteuern. Demnach sind anrechenbaren oder erstattungsfähigen Steuern in Bezug auf zulässige Anrechnungssteuern oder unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuern keine anerkannten steuerlichen Zulagen. Zulässige Anrechnungssteuern werden in § 7 Abs. 35 MinStG definiert (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 266 ff.), unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuern in § 7 Abs. 33 (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 247 ff.).