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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Gruppenzugehöriger Gesellschafter

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Gruppenzugehöriger Gesellschafter ist nach der Legaldefinition in § 7 Abs. 13 MinStG eine Geschäftseinheit, die unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung an einer anderen Geschäftseinheit derselben Unternehmensgruppe hält. Aus der Rechtsfolge des § 74 MinStG auf Gesellschafterebene (steuerpflichtige Ausschüttungen, s. Rz. 62 ff.) wird jedoch deutlich, dass für Zwecke des § 74 MinStG nur der unmittelbare Gesellschafter, der die Ausschüttung der Investmenteinheit erhält, gemeint sein kann. Auch steuertransparente Einheiten qualifizieren nach hier vertretener Auffassung als unmittelbare Gesellschafter für Zwecke des § 74 Abs. 1 MinStG, da die Ausschüttungen einer Investmenteinheit in ihrem Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag zu berücksichtigen sind (s. Rz. 51 zur Ermittlung der 15%igen Steuerbelastung in diesen Fällen).

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Das Wahlrecht gem. § 74 MinStG kann auch nur für einen Teil der gruppenzugehörigen Gesellschafter ausgeübt werden, insbesondere wenn nur ein Teil der gruppenzugehörigen Gesellschafter die Voraussetzungen von § 74 Abs. 1 MinStG erfüllt. Das Wahlrecht muss nach der OECD für de...

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