Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Die Vorschrift bestimmt den Anteil der Bundesrepublik Deutschland an dem Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge i.S.d. § 11 Satz 2 MinStG, der durch die anerkannte Sekundärergänzungssteuern insgesamt zu erheben ist (sog. Total UTPR Top-up Tax Amount). Sie setzt den im OECD/G20 Inclusive Framework vereinbarten Verteilungsschlüssel des Art. 14 MinStRL bzw. Art. 2.6 GloBE-MV um und ist elementar für die international koordinierte Anwendung der anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelungen. Die Vorschrift stellt sicher, dass der für das Geschäftsjahr der Unternehmensgruppe berechnete Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge einmal vollständig auf die Steuerhoheitsgebiete, die eine anerkannte Sekundärergänzungssteuer eingeführt haben, zur Erhebung verteilt wird. Dies wird erreicht, indem der ermittelte Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge anteilig entsprechend der jeweiligen Inlandsquote (sog. UTPR Percentage) den Steuerhoheitsgebieten zugeordnet wird.
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Diese Aufteilung einer betragsmäßigen feststehenden Gesamt-Steuerschuld der Unternehmensgruppe an Steuerhoheitsgebiete zur an...