Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Verwendungsreihenfolge von (fiktiven) Ausschüttungen (Abs. 3 Satz 1)
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§ 74 Abs. 3 Satz 1 MinStG regelt, dass ein nicht ausgeschütteter Mindeststeuer-Gesamtgewinn für das Bezugsjahr nicht um Ausschüttungen oder fiktive Ausschüttungen zu kürzen ist, wenn diese den nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinn eines früheren Bezugsjahres gemindert haben. Das „wenn“ in dieser Vorschrift ist nach hier vertretener Auffassung als „soweit“ zu lesen (so auch Art. 7.6.4 Satz 1 der GloBE-Mustervorschriften: „to the extent“), d.h. „nicht verbrauchte“ (fiktive) Ausschüttungen mindern den nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinn der Folgejahre.
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§ 74 Abs. 3 Satz 1 MinStG sieht eine Verwendungsreihenfolge für die Kürzung des Mindeststeuer-Gesamtgewinns um (fiktive) Ausschüttungen gem. § 74 Abs. 4 Nr. 2 MinStG vor und legt fest, dass diese zunächst von dem „ältesten“ Bezugsjahr abzuziehen sind. Demnach ergibt sich folgende Reihenfolge:
Zunächst erfolgt ein Abzug der (fiktiven) Ausschüttung von dem Betrag, der nach Abzug der erfassten Steuern gem. § 74 Abs. 4 Nr. 1 MinStG von dem Mindeststeuer-Gewinn des dritten Geschäftsjahres vor dem Geschäftsjahr der (fiktiven) Ausschüttung noch verb...