Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 2 Satz 1
a) Ergänzungssteuersatz der Investmenteinheit
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Der Ergänzungssteuersatz der Investmenteinheit ist in Abs. 2 Satz 2 definiert (s. ausführlich Rz. 95 ff.).
b) Der Unternehmensgruppe zuzurechnender Anteil am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit
77
Die Ermittlung des der Unternehmensgruppe zuzurechnenden Anteils am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit bestimmt sich nach Abs. 1 Satz 4 (s. Rz. 65 ff.). Erzielt eine Investmenteinheit einen Mindeststeuer-Verlust, entsteht kein Ergänzungssteuerbetrag.
c) Substanzbasierter Freibetrag der Investmenteinheit
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Der substanzbasierte Freibetrag einer Investmenteinheit bestimmt sich nach den Regelungen in Abs. 3 (s. Rz. 103 ff.).