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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Ermittlung des Korrekturpostens

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Die Regelung in § 25 MinStG soll im Ergebnis sicherstellen, dass ausschließlich die tatsächlichen Beiträge die an die Pensionseinheit entrichtet wurden im Rahmen der Berechnungen für Zwecke der Mindestbesteuerung Berücksichtigung finden. Die Anpassung wird auf Basis der nachfolgenden Formel ermittelt:

Dabei gilt, dass bezüglich der Pensionsverpflichtung ein Ertrag mit positivem und ein Aufwand mit negativem Vorzeichen erfasst wird. Die Beiträge werden hingegen stets mit positivem Vorzeichen erfasst. Auf Basis der Formel zeigt sich unmittelbar, dass sofern sich Aufwand (negatives Vorzeichen) und geleistete Beiträge (positives Vorzeichen) entsprechen, keine Anpassung erforderlich ist. Kommt es hingegen zu einem Auseinanderfallen, kann sich entweder eine positive oder eine negative Anpassung ergeben.

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Die Regelung findet jedoch grds. auch dann Anwendung, wenn die Pensionseinheit — die Verpflichtung übersteigende — Gewinne erwirtschaftet. Die OECD-VWL aus Februar 2023 nennt den Fall, in welchen Beiträge an eine andere Gesellschaft (bspw. Treuhandgesellschaft) geleist...

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