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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Gesamtbetrag, der über die Beteiligung zugerechneten verrechenbaren Verluste multipliziert mit dem für den Inhaber geltenden nominalen Steuersatz (Abs. 2 Nr. 2)

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Daneben ist der Investitionsbetrag gem. § 29 Abs. 2 Nr. 2 MinStG um den Gesamtbetrag, der über die Beteiligung zugerechneten verrechenbaren Verluste multipliziert mit dem für den Inhaber geltenden nominalen Steuersatz zu vermindern. Das bedeutet, es muss sich um einen Verlust der Gesellschaft, an der der Inhaber eine anerkannte Beteiligung hält, handeln, der entsprechend der Höhe der Beteiligung auf den Inhaber entfällt.

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Der nominale Steuersatz ist dabei der gemäß Gesetz gültige Steuersatz. So beträgt z.B. der nominale Körperschaftsteuersatz in Deutschland gem. § 23 Abs. 1 KStG 15 %. Der nominale Gewerbesteuersatz ergibt sich durch Multiplikation der Gewerbesteuermesszahl i.H.v. 3,5 %, § 11 Abs. 2 GewStG, und dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist, § 16 Abs. 1 GewStG. Handelt es sich bei dem Inhaber also um eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, wäre der ihm zuzurechnende Verlust mit circa 30 % zu multiplizieren. Im Gegensatz da...

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