Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Verbriefungszweckeinheiten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Satz 4 Nr. 5 und Satz 4 Nr. 5)
29
Die Beantragung des Safe Harbour ist nach Satz 3 Nr. 5 ausgeschlossen, wenn Verbriefungszweckeinheiten keiner mit der Mindeststeuer vergleichbaren Steuerpflicht unterliegen. Mit den OECD-VWL Juni 2024 hat die OECD klargestellt, dass eine nationale Ergänzungssteuer auch dann den Konsistenzstandard erfüllen als qualifiziert gilt, wenn Verbriefungszweckeinheiten (Securitisation Entities) keiner Ergänzungssteuer unterliegen. Die OECD-VWL Juni 2024 verweist dabei ausdrücklich auf eine Vereinbarung des IF. Als Folge wurde der GloBE-MK 2025 in Rz. 118.40.2010 zu Art. 10 wie folgt angepasst:
„Securitisation Entities are designed to be bankruptcy remote from the originator and the other Constituent Entities of the MNE Group. A jurisdiction may therefore allocate the liability for any QDMTT top-up tax to another Constituent Entity (if any) that is located in the jurisdiction. A QDMTT may also include provisions that ensure the top-up tax cannot be imposed on a Securitisation Entity. A QDM...