Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Überblick
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Nach § 22 MinStG sind die im OCI erfassten Wertänderungen grds. auch in die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts einzubeziehen. Im Ergebnis stellt die Norm so sicher, dass alle Wertänderungen erfasst werden. Von den Anpassungen in § 22 MinStG sind sowohl erfolgsneutrale Wertsteigerungen als auch erfolgsneutrale Wertminderungen umfasst. Der Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust wird erfolgswirksam um die bisher erfolgsneutral im OCI erfassten Neubewertungsgewinne erhöht bzw. um die erfassten Neubewertungsverluste vermindert.
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Im Hinblick auf die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 22 MinStG ist jedoch zunächst zu prüfen, ob der für die Ermittlung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags maßgebliche anerkannte oder zugelassene Rechnungslegungsstandard (s. § 15 MinStG Rz. 1 ff.) überhaupt eine Neubewertung zulässt. Ist diese — wie beispielsweise nach dem deutschen HGB (s. Rz. 20) — nicht möglich oder zulässig, so ist auch keine Korrektur i.S.d. § 22 MinStG erforderlich.
Ebenfalls ist zu prüfen, ob nicht das Wahlrecht zur Anwendung de...