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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

B. Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag (Abs. 1)

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Abs. 1 regelt die Entstehung eines zusätzlichen Steuererhöhungsbetrags gem. § 57 MinStG für den Fall, dass ein Mindeststeuer-Gesamtverlust für ein Steuerhoheitsgebiet anfällt.

Abs. 1 hat drei Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen:

  • 1. Für ein Geschäftsjahr muss für ein Steuerhoheitsgebiet ein Mindeststeuer-Gesamtverlust entstehen.

  • 2. Der Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern für dieses Steuerhoheitsgebiet ist negativ.

  • 3. Der Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern beläuft sich auf weniger als der Betrag der erwarteten angepassten erfassten Steuern i.S.d. § 46 Abs. 2 MinStG.

S. 758

Sind die drei Voraussetzungen erfüllt, so entsteht für die Geschäftseinheiten in diesem Steuerhoheitsgebiet — vorbehaltlich eines Antrags nach § 46 Abs. 3 MinStG — ein zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag gem. § 57 MinStG in Höhe der Differenz zwischen den angepassten erfassten Steuern und den erwarteten angepassten erfassten Steuern.

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Mindeststeuer-Gesamtverlust ist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 MinStG der Unterschiedsbetrag zwischen den Mindeststeuer-Gewinnen und Mindeststeuer-Verlusten aller in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten...

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