Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Anwendung der Kürzungsvorschriften auf Eigenkapitalkomponente
102
Der Inhaber eines zusammengesetzten Finanzinstruments darf eine vereinnahmte Dividende nur insoweit kürzen, als sie auf die Eigenkapitalkomponente entfällt (§ 20 Abs. 2 Satz 2 MinStG). Der Inhaber des zusammengesetzten Finanzinstruments hat zu entscheiden, ob eine erhaltene Zahlung als eine Vergütung für die Überlassung von Fremdkapital zu deuten ist oder ob es sich um eine — aus dem Gesellschaftsverhältnis resultierende — Dividende für die Eigenkapitalkomponente handelt.
103
Wie oben dargestellt, determiniert die Entscheidung des Emittenten die Behandlung einer Zahlung beim Inhaber des zusammengesetzten Finanzinstruments. Handelt es sich beim Emittenten um eine konsolidierte Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe, ist für den Inhaber aus dem Buchwerk des Emittenten die Einstufung als Eigen- und Fremdkapital ersichtlich. Handelt es sich beim Emittenten S. 391 hingegen um eine Gesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Abschlusses nach dem Konzernrechnungslegungsstandard verpflichtet ist und daher auch kein Reporting Package erstellt (z.B. v...