Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Konzerninterne Finanzierungsvereinbarungen können innerhalb multinationaler Unternehmen zur steuerlichen Ergebnissteuerung eingesetzt werden. Aus diesem Grund hat der deutsche Gesetzgeber bereits in verschiedenen Einzelsteuergesetzen besondere Abwehrnormen für (Konzern-)Finanzierungen verankert — etwa § 4h EStG, § 4k EStG sowie neuerdings § 1 Abs. 3d und 3e AStG. Doch auch im Rahmen des Mindestbesteuerungsregimes lassen sich hybride (Finanzierungs-)Vereinbarungen nutzen, um die Mindeststeuerbemessungsgrundlage bzw. die effektive Steuerrate (ETR) in einem Land gezielt zu beeinflussen. § 26 MinStG normiert daher ein Abzugsverbot für Aufwendungen aus bestimmten Finanzierungsvereinbarungen für Zwecke der Gewinnermittlung im Rahmen der Mindeststeuer.
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Durch das Abzugsverbot soll verhindert werden, dass der Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust durch die Verwendung solcher Vereinbarungen beeinflusst wird, wodurch die effektive Steuerrate (ETR) in einem Land, das unter dem globalen Mindeststeuersatz liegt, (künstlich) erhöht würde. Die Regelung zielt dabei im Wesentlichen auf s...