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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Ermittlung der relevanten Buchwerte (Nr. 2)

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§ 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG ist eine Ergänzung zu § 15 Abs. 1 MinStG. Hierdurch wird klargestellt, dass die Regelungen zum sog. Push Down-Accounting des § 15 Abs. 1 MinStG auch im Rahmen von Beteiligungserwerben die zu einer Neuzuordnung einer Geschäftseinheit zu einer anderen Unternehmensgruppe anzuwenden sind. Die gilt einschließlich der Ausnahme des § 15 Abs. 1 Satz 3 MinStG. Insofern korrespondieren die Bestimmungen in § 15 Abs. 1 MinStG und § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG miteinander.

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Im Ergebnis ist für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns bzw. -Verlusts und der angepassten erfassten Steuern somit ausschließlich der historische Buchwert der Vermögenswerte und Schulden bei erstmaliger Anschaffung, Entwicklung oder Entstehung und seine anschließende Fortentwicklung maßgeblich. Das bedeutet, dass stille Reserven sowie immaterielle Vermögensgegenstände, auf die bei einem entgeltlichen Erwerb ein entsprechender Anteil des Kaufpreises zu allokieren ist, nicht berücksichtigt werden dürfen. Dieses Vorgehen soll die GloBE-Berechnung in Gleichklang mit den steuerlichen Vorschriften der meisten Staaten bringen, die bei einem Share Deal ebenfalls weiterhin auf die fortgeführt...

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