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Redaktionelle Empfehlung

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RECHNUNGSLEGUNG | Aktuelles zur Bilanzierung von Zuschüssen

Die korrekte Darstellung von Zuschüssen in Jahresabschlüssen wirft in der Bilanzierungspraxis immer wieder Fragen auf, sodass zu diesem Themenkomplex bereits vor Jahren auch eine eigene AFRAC-Stellungnahme verfasst wurde. Diese wird derzeit überarbeitet, wobei der Anwendungsbereich nun ausdrücklich auf alle Rechtsträger ausgeweitet werden soll, während die allgemeine Systematik weitgehend unverändert bleiben dürfte.

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MinBestG | Mindeststeuerbericht und Mitteilungen bis 30.6.2026 fällig!

Die Mindeststeuer ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben. Die erste Erklärungspflicht, der sogenannte Mindeststeuerbericht, ist für das erste „Pillar 2 Geschäftsjahr“ 2024 erstmals am 30.06.2026 fällig. Am 04.03.2026 hat das BMF zum ersten Mal XML-Vorgaben für den Mindeststeuerbericht und ein FinanzOnline-Formular für die sogenannte „Mitteilung 1“ und „Mitteilung 2“ veröffentlicht. Zudem sind am 31.12.2026 die ersten Mindeststeuervoranmeldungen fällig. Dieser Newsletter gibt einen Überblick über Compliance-Verpflichtungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer in Österreich.

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Der neue Jahreslohnzettel 2026 - Erweiterte Anforderungen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat einen überarbeiteten und inhaltlich erweiterten Jahreslohnzettel (L16) veröffentlicht, der für Lohnzahlungszeiträume ab 01. Jänner 2026 verbindlich anzuwenden ist. Mit der Einführung dieses neuen Formulars werden von der Finanz weitere zusätzliche Informationen aus der Personalverrechnung abgefragt. Möglicherweise dienen diese Informationen nicht nur als Grundlage für steuerpolitische Maßnahmen, sondern auch als Unterstützung bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen.

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DBA | Quellensteuerentlastung - Update zu Ansässigkeitsbescheinigungen

Österreichische Unternehmen leisten regelmäßig Zahlungen an ausländische Vertragspartner. § 99 EStG sieht dabei für bestimmte Arten von Zahlungen eine Abzugsteuereinbehaltspflicht vor. Bei Ansässigkeit des Vertragspartners in einem DBA-Vertragsstaat kann aber oftmals direkt bei der Zahlung eine Abzugsteuerentlastung vorgenommen werden (sog. „Quellensteuerentlastung“). Mit Erlass vom 19. Dezember 2025 (GZ 2025-1.046.929) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bisherige Verwaltungspraxis zur Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung neu geregelt. Der Erlass ersetzt die bisherige Information vom 29. Februar 2024 und enthält insbesondere Klarstellungen zur elektronischen Signatur sowie zur Anerkennung ausländischer Formulare.

Inhalte aus den Zeitschriften


SWK 10/2026, 514

Nationalrat beschließt Spritpreisbremse

(SWK) - Am 25. 3. 2026 hat der Nationalrat mit der notwendigen Verfassungsmehrheit das Maßnahmenpaket der sogenannten „Spritpreisbremse“ beschlossen (763/A und 764/A 28. GP); am 31. 3. 2026 wurden diese beiden Gesetze und die entsprechenden Verordnungen im BGBl kundgemacht. Ziel ist es, die massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen abzufedern, die infolge der internationalen Krise im Iran-Kontext entstanden sind. Die Maßnahmen treten am 1. 4. 2026 in Kraft und sind bis zum 31. 12. 2026 befristet.

SWK 10/2026, 522

EuGH-Rechtsprechungsstatistiken 2025

Ende März wurden die Rechtsprechungsstatistiken 2025 von EuGH und EuG veröffentlicht. Beim EuGH gibt es eine anhaltend hohe Zahl neu eingegangener Rechtssachen trotz der Weiterleitung von 65 Vorabentscheidungsersuchen an das Gericht. Dieses verzeichnete eine Rekordzahl neu eingegangener Rechtssachen, jedoch auch eine Verringerung des Bestands anhängiger Rechtssachen. Sowohl EuGH als auch EuG konnten die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich zu 2024 verkürzen.

SWK 10/2026, 527

Nationalrat beschließt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen

Mit dem GesLeiPoG (RV 367 BlgNR 28. GP; 146/BNR) wird die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 % angehoben. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sind die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. 12. 2026 stattfinden.

Aufsatz von Paul Huber, SWK 10/2026, 523

Entnahme- und Übergangsergebnisse anlässlich einer Betriebseinbringung

Der im Umgründungssteuerrecht allgemein geltende Grundsatz der Buchwertfortführung hat zur Folge, dass anlässlich von unter Anwendung der Bestimmungen des UmgrStG durchgeführten Umgründungen im Allgemeinen keine ertragsteuerlich relevanten Ergebnisse anfallen. Solche Ergebnisse können sich aufgrund besonderer - im Zuge der Umgründung verwirklichter - Tatbestände ergeben.Bei der Einbringung eines Betriebs in eine GmbH unter Anwendung der Bestimmungen des Art III UmgrStG fallen häufig ertragsteuerlich relevante Ergebnisse an, die aus Entnahmevorgängen sowie einem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultieren, woraus Entnahme- und Übergangsergebnisse entstehen können. In zeitlicher Hinsicht stellt sich die in diesem Beitrag zu behandelnde Frage, welchem Veranlagungszeitraum die Entnahme- und Übergangsergebnisse zuzuordnen sind.