Es ist der Leserschaft sicherlich nicht entgangen, dass dem Erkenntnis des VwGH zu einem Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG innerhalb kürzester Zeit mehrere Beiträge, gleich zwei davon in der SWK, gewidmet wurden: Der erste Beitrag unmittelbar nach Veröffentlichung des Judikats stammt von niemand Geringerem als einer VwGH-Richterin selbst, und noch im Dezember 2025 wurde ein weiterer Beitrag in der SWK, diesmal von einem Steuerberater mit großer Umgründungserfahrung, veröffentlicht. Ich erlaube mir, das Thema nochmals aufzugreifen, um eine Einordnung des Erkenntnisses in die gängige Praxis zu schaffen und Handlungsempfehlungen zu geben.