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Parteiengehör bei Schätzungen nach § 184 BAO: VwGH stärkt Verfahrensrechte

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2025 (Ra 2021/13/0058) erneut klargestellt, dass das Parteiengehör vor allem auch bei Schätzungen der Bemessungsgrundlage nach § 184 BAO uneingeschränkt zu wahren ist. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Schätzungen. Für Unternehmen, Steuerpflichtige und deren Berater:innen ist das Erkenntnis von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Rechte im Abgabenverfahren stärkt und die Anforderungen an die Begründungspflicht präzisiert.

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EUGH „Nova Iberomoldes“ - BMF klärt Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen

Mit Urteil vom 4. Juni 2026 (Rs C 837/24 - Nova Iberomoldes) hat der EuGH zur Grunderwerbsteuer bei einer Sachgründung[NI1.1] Stellung genommen, bei der das Gesellschaftskapital durch Einbringung von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften aufgebracht wurde. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass eine nationale Regelung, die in einem solchen Fall die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf den Anteilserwerb vorsieht, gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie (Richtlinie 2008/7/EG) verstoßen kann.

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GRUNDERWERBSTEUER | BMF entschärft Besteuerung bei Umstrukturierungen!

Mit EuGH-Urteil vom 4.6.2026 in der Rechtssache „NOVA IBEROMOLDES“ (C-837/24) hat der Europäische Gerichtshof eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur unionsrechtlichen Zulässigkeit grunderwerbsteuerlicher Belastungen von gesellschaftsrechtlichen „Umstrukturierungen“ getroffen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Erhebung einer portugiesischen Grunderwerbsteuer bei bestimmten Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften mit der Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG) vereinbar ist.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Ernst Marschner, SWK 25/2026, 1046

KESt-Abzug bei Privatstiftungen als Vereinfachung der Besteuerung?

Seit Beginn des Jahres 2026 ist die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Privatstiftungen und natürlichen Personen mit 27,5 % gleich hoch. Soweit die Erzielung von Kapitalerträgen über eine bestimmte inländische Stelle erfolgt, kommt es bei natürlichen Personen zum Abzug der KESt und weitgehend zur Endbesteuerung, sodass der Steuerpflichtige keine weiteren Schritte in seiner Einkommensteuererklärung setzen muss. Bei Privatstiftungen erfolgt hingegen eine sehr aufwändige Veranlagung zur sogenannten Zwischensteuer. Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass die für natürliche Personen gegebene Erleichterung auch für Privatstiftungen genutzt werden könnte. Allerdings ist dazu der politische Wille für eine Gesetzesänderung notwendig.

Aufsatz von Richard Schweisgut, SWK 25/2026, 1062

Normverbrauchsabgabe bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen

§ 82 Abs 8 des österreichischen Kraftfahrzeuggesetzes (KFG) normiert, dass Verwender von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Österreich, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland haben, nach Ablauf eines Monats den Zulassungsschein sowie die Kennzeichentafeln bei der zuständigen österreichischen Behörde abzuliefern haben. Ein Verbringen des Fahrzeugs ins Ausland innerhalb dieser Frist führt nach der geltenden Rechtslage nicht zu einem neuerlichen Fristenlauf. Mit der im Anschluss erforderlichen Zulassung des Fahrzeugs im Inland ist unmittelbar die Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie weiterer kraftfahrzeugbezogener Abgaben verbunden.Dem BFG liegt derzeit ein Verfahren zur Entscheidung vor, das exemplarisch aufzeigt, dass die NoVA durch ihre Verknüpfung mit der geltenden Fassung des § 82 Abs 8 KFG unionsrechtlichen Anforderungen nicht uneingeschränkt entspricht.