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Redaktionelle Empfehlung

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USA | Zuzug von US-Staatsbürgern nach Österreich

Ein Zuzug aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Europa ist zweifellos ein komplexer und vielschichtiger Prozess, insbesondere aus steuerlicher Sicht. Der Übergang zwischen beiden Steuerrechtsordnungen hat aufgrund grundlegender struktureller Unterschiede zwischen dem österreichischen Ertragsteuerrecht und dem US-amerikanischen Bundessteuersystem oft diffizile steuerliche Konsequenzen. Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben, um wichtige Herausforderungen und häufige Missverständnisse im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Besteuerung zwischen den USA und Österreich hervorzuheben und zu diskutieren.

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BBKG 2025 | Vorsteuerabzugsverbot für „Luxusimmobilien“ ab 1.1.2026!

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurden insbesondere verschiedene Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug verschärft. Weiters baut es den EU-weiten bzw teils globalen Datenaustausch aus und führt eine umfassende Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflicht für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Zudem wurde das Umsatzsteuergesetz dahingehend novelliert, dass es zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges in Zusammenhang mit der Vermietung von „besonders repräsentativen“ Wohnimmobilien kommt (Kostengrenze von 2 Mio EUR). Diese erheblichen Restriktionen im Umsatzsteuerrecht sollen im folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.

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BBKG 2025 | Änderung des EU-Meldepflichtgesetzes

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde unter anderem das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geändert. Neuerungen gibt es bei der Meldepflicht von Intermediären, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, was eine Reaktion auf EuGH Rechtsprechung darstellt. Weiters wurden die Anforderungen an den Steuerpflichtigen weiter erhöht. Die Befreiung der Meldepflicht für Banken ist abgeschafft worden.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Gabriel Reiter, SWK 8/2026, 449

Die E-Rechnung in Deutschland - ein Vorbild für Österreich?

Die Digitalisierung macht auch vor dem Steuerrecht nicht halt und stellt Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Unternehmen gleichermaßen auf die Probe. Als Ablöse für die jahrelange Praxis der Papier- bzw PDF-Rechnung soll nun ein neues strukturiertes elektronisches Format in den Vordergrund rücken und dadurch den Steuerbetrug erschweren, die Transparenz erhöhen und Arbeitsgänge optimieren.Der wesentliche Treiber dafür ist die im Rahmen des EU-Reformpakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) geplante verpflichtende Einführung der E-Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Handel. Die geplante Einführung im Rahmen von ViDA hat einige Staaten, darunter auch Deutschland, dazu veranlasst, sich frühzeitig auf diese digitale Transformation vorzubereiten und bereits Schritte in Richtung der kommenden obligatorischen E-Rechnung zu setzen.