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Redaktionelle Empfehlung

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Vorteile und Nachteile einer GmbH bzw. FlexCo - 9 FAQs zur steueroptimalen Rechtsform

Egal ob Umgründer, Neugründer oder Nachfolger: Der Check der Rechtsform lohnt sich in jedem Fall! Ab welchem Gewinn ist eine GmbH bzw. FlexCo sinnvoll für Unternehmer? Welche Vorteile hat eine GmbH bzw FlexCo? Welche Vorteile hat eine GmbH? Mit welcher Rechtsform können Sie Steuern sparen? Mit dem TPA Rechtsformrechner finden Sie im schnellen Online Check sofort heraus, welche Rechtsform die ideale für Ihr Unternehmen ist.

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GESELLSCHAFTERVERRECHNUNGSKONTEN | Praxis- und Risikohinweise

Gesellschafter-Verrechnungskonten kommt bei der Gestionierung von Gesellschaften und somit auch in der Buchhaltungs- und Bilanzierungspraxis erhebliche Bedeutung zu. Dabei sollten jedoch die in diesem Zusammenhang zu beachtenden unternehmens- und steuerrechtlichen Regelungen befolgt und damit einhergehende Risiken vermieden werden. Insbesondere Verrechnungskonten mit erheblichen bzw längerfristigen Forderungssalden geraten bei Betriebsprüfungen zunehmend ins Visier der Finanzverwaltung und führen mangels klarer Vereinbarungen und fremdüblicher Konditionen zur Feststellung von (idR KESt-pflichtigen) „verdeckten Ausschüttungen“. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir daher wieder einmal die für Gesellschafter-Verrechnungskonten zu beachtenden gesellschafts- und ertragsteuerrechtlichen Bestimmungen in Erinnerung rufen und Hinweise geben, wie negative Rechtsfolgen und Risiken vermieden werden können.

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Keine Einkunftsquelle trotz Vermietung: BFG kippt Verluste bei Fruchtgenuss

Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte der Sohn als Beschwerdeführer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iZm einer unter Vorbehaltsfruchtgenuss im Schenkungswege von seiner Mutter erworbenen Wohnung geltend. Die Wohnung wurde durch die fruchtgenussberechtigte Mutter vermietet, der Sohn als Eigentümer hatte negative Einkünfte, da die Substanzabgeltung zwar die Afa, aber nicht die Instandsetzungsaufwendungen abdeckte. Diese negativen Einkünfte wurden seitens des Finanzamts nicht anerkannt, da auf Ebene des Sohnes kein Gesamtüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sei (Liebhaberei).

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UMSATZSTEUER | Umsatzsteuersätze in Europa

Umsatzsteuersätze mögen auf den ersten Blick als reine Zahlen erscheinen - in der Praxis entscheiden sie jedoch oft über Planungssicherheit, Vergleichbarkeit und korrekte Abwicklung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, Sie regelmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Umsatzsteuersätze zum 1. April 2026 und zeigen zudem, welche Entwicklungen wir aktuell in ausgewählten Ländern beobachten.

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Abzugsfähigkeit von Wohnkosten am Beschäftigungsort - BFG konkretisiert Bewertungsmaßstab

Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte sich in seinem Erkenntnis vom 23. März 2026 (RV/7104940/2018) erneut mit der Frage auseinander, in welchem Umfang Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Fokus stand dabei insbesondere die Angemessenheit und Zweckentsprechung der Wohnungsgröße, vor allem im Zusammenhang mit der Heranziehung eines geeigneten Bewertungsmaßstabes.

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UMSATZSTEUER | Update - was gibt es Neues in Europa

Für international tätige Unternehmen ändern sich umsatzsteuerliche Vorgaben laufend. Neue Meldepflichten. Neue Prozesse. Neue Risiken. Unser Newsletter greift aktuelle Umsatzsteuer‑ und Compliance‑Änderungen in ausgewählten Ländern auf und ordnet sie kompakt ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der jeweiligen E‑Invoicing‑Strategie der Länder - eingebettet in das Gesamtbild der umsatzsteuerlichen Anforderungen. So behalten Sie den Überblick über internationale Entwicklungen, erkennen relevante Änderungen frühzeitig und bleiben grenzüberschreitend compliant.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Florian Fiala, Richard Jasenek und Robert Rzeszut, SWK 13/2026, 654

Umsatzsteuer-Missbrauch bei Leasing eines Bankgebäudes

Nach der Rechtslage vor dem 1. StabG 2012 war die Nutzung von Gebäuden durch unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmer (zB Kreditinstitute, Versicherungen, Ärzte) und Nichtunternehmer im Wege des Immobilienleasings gegenüber dem Direkterwerb vorteilhaft, da hierdurch mittels Option zur steuerpflichtigen Vermietung der Vorsteuerabzug für die Errichtungskosten gewahrt werden konnte. Über die Missbräuchlichkeit eines aus dieser Zeit stammenden Leasingvertrags mit „Zwischenschaltung“ einer Immobilienleasinggesellschaft hatte kürzlich der VwGH zu entscheiden.

Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 13/2026, 643

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel - nicht nur Grund zur Freude!

Am 22. 4. 2026 ist die Regierungsvorlage zur Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1. 7. 2026 im Parlament eingelangt. Die Maßnahme bezweckt eine spürbare Entlastung der Haushalte, um insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Bei näherer Analyse zeigt sich, dass nicht nur Grund zur Freude besteht, denn die Abgrenzung der begünstigten Waren, die Behandlung kombinierter Leistungen und die Grenzziehung zwischen Lieferung und Restaurationsumsatz könnten erhebliche Auslegungsprobleme aufwerfen. Die zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Info zur Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel beantwortet zwar zahlreiche Detailfragen, schärft die kritischen Befunde aber zugleich. Der Beitrag analysiert die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Wirkungen, etwaige legistische Schwächen sowie praktische Umsetzungsprobleme und beleuchtet die Vereinbarkeit mit der MwStSyst-RL.

Aufsatz von Reinhold Beiser, SWK 13/2026, 651

Mitunternehmerschaften und das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr

Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern werden nach der Hinzurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG (§ 21 Abs 2 Z 2 EStG und § 22 Z 3 EStG) als Gewinntangenten einer Mitunternehmerschaft auch erfasst, soweit zivil- und arbeitsrechtlich Dienstverträge iSd §§ 1151 ff ABGB vorliegen. Damit stellt sich die Frage: Greift das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr auch für als Arbeitnehmer beschäftigte Mitunternehmer? Eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung wird entwickelt.