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Redaktionelle Empfehlung

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Abzugsfähigkeit von Wohnkosten am Beschäftigungsort - BFG konkretisiert Bewertungsmaßstab

Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte sich in seinem Erkenntnis vom 23. März 2026 (RV/7104940/2018) erneut mit der Frage auseinander, in welchem Umfang Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Fokus stand dabei insbesondere die Angemessenheit und Zweckentsprechung der Wohnungsgröße, vor allem im Zusammenhang mit der Heranziehung eines geeigneten Bewertungsmaßstabes.

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UMSATZSTEUER | Update - was gibt es Neues in Europa

Für international tätige Unternehmen ändern sich umsatzsteuerliche Vorgaben laufend. Neue Meldepflichten. Neue Prozesse. Neue Risiken. Unser Newsletter greift aktuelle Umsatzsteuer‑ und Compliance‑Änderungen in ausgewählten Ländern auf und ordnet sie kompakt ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der jeweiligen E‑Invoicing‑Strategie der Länder - eingebettet in das Gesamtbild der umsatzsteuerlichen Anforderungen. So behalten Sie den Überblick über internationale Entwicklungen, erkennen relevante Änderungen frühzeitig und bleiben grenzüberschreitend compliant.

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FORSCHUNGSPRÄMIE | Produktionsintegrierte FuE ersetzt marktnahe FuE

Mit dem neuen Begriff der „marktnahen FuE“ hat das BMF Ende 2025 für Verunsicherung und Unklarheit gesorgt. Je nach Auslegung und Anwendung wär es zu erheblichen Küzrungen gekommen. Mit einer kürzlich kundgemachten Novelle wurde nun die Forschungsprämienverordnung erneut angepasst. Der strittige Begriff der „marktnahen FuE“ wurde gänzlich gestrichen, im Gegenzug führt das BMF eine neue Regelung der „produktionsintegrierten FuE“ ein.

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VwGH: Deutscher Zahnarzt begründet „Betriebsstätte“ in österreichischer Justizanstalt

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass auch die regelmäßige Tätigkeit eines ausländischen Freiberuflers in österreichischen Justizanstalten eine steuerliche Betriebsstätte begründen kann. Entscheidend ist dabei nicht nur die ausschließliche oder jederzeitige Nutzungsmöglichkeit der Räume, sondern die wiederkehrende, berufsbezogene Verfügung über eine entsprechend ausgestattete feste Einrichtung.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Reinhold Beiser, SWK 13/2026, 651

Mitunternehmerschaften und das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr

Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern werden nach der Hinzurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG (§ 21 Abs 2 Z 2 EStG und § 22 Z 3 EStG) als Gewinntangenten einer Mitunternehmerschaft auch erfasst, soweit zivil- und arbeitsrechtlich Dienstverträge iSd §§ 1151 ff ABGB vorliegen. Damit stellt sich die Frage: Greift das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr auch für als Arbeitnehmer beschäftigte Mitunternehmer? Eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung wird entwickelt.