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Redaktionelle Empfehlung

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Keine Einkunftsquelle trotz Vermietung: BFG kippt Verluste bei Fruchtgenuss

Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte der Sohn als Beschwerdeführer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iZm einer unter Vorbehaltsfruchtgenuss im Schenkungswege von seiner Mutter erworbenen Wohnung geltend. Die Wohnung wurde durch die fruchtgenussberechtigte Mutter vermietet, der Sohn als Eigentümer hatte negative Einkünfte, da die Substanzabgeltung zwar die Afa, aber nicht die Instandsetzungsaufwendungen abdeckte. Diese negativen Einkünfte wurden seitens des Finanzamts nicht anerkannt, da auf Ebene des Sohnes kein Gesamtüberschuss in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sei (Liebhaberei).

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UMSATZSTEUER | Umsatzsteuersätze in Europa

Umsatzsteuersätze mögen auf den ersten Blick als reine Zahlen erscheinen - in der Praxis entscheiden sie jedoch oft über Planungssicherheit, Vergleichbarkeit und korrekte Abwicklung. Gerade deshalb ist es uns wichtig, Sie regelmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden Umsatzsteuersätze zum 1. April 2026 und zeigen zudem, welche Entwicklungen wir aktuell in ausgewählten Ländern beobachten.

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Abzugsfähigkeit von Wohnkosten am Beschäftigungsort - BFG konkretisiert Bewertungsmaßstab

Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte sich in seinem Erkenntnis vom 23. März 2026 (RV/7104940/2018) erneut mit der Frage auseinander, in welchem Umfang Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Fokus stand dabei insbesondere die Angemessenheit und Zweckentsprechung der Wohnungsgröße, vor allem im Zusammenhang mit der Heranziehung eines geeigneten Bewertungsmaßstabes.

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UMSATZSTEUER | Update - was gibt es Neues in Europa

Für international tätige Unternehmen ändern sich umsatzsteuerliche Vorgaben laufend. Neue Meldepflichten. Neue Prozesse. Neue Risiken. Unser Newsletter greift aktuelle Umsatzsteuer‑ und Compliance‑Änderungen in ausgewählten Ländern auf und ordnet sie kompakt ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der jeweiligen E‑Invoicing‑Strategie der Länder - eingebettet in das Gesamtbild der umsatzsteuerlichen Anforderungen. So behalten Sie den Überblick über internationale Entwicklungen, erkennen relevante Änderungen frühzeitig und bleiben grenzüberschreitend compliant.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 13/2026, 643

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel - nicht nur Grund zur Freude!

Am 22. 4. 2026 ist die Regierungsvorlage zur Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1. 7. 2026 im Parlament eingelangt. Die Maßnahme bezweckt eine spürbare Entlastung der Haushalte, um insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Bei näherer Analyse zeigt sich, dass nicht nur Grund zur Freude besteht, denn die Abgrenzung der begünstigten Waren, die Behandlung kombinierter Leistungen und die Grenzziehung zwischen Lieferung und Restaurationsumsatz könnten erhebliche Auslegungsprobleme aufwerfen. Die zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Info zur Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel beantwortet zwar zahlreiche Detailfragen, schärft die kritischen Befunde aber zugleich. Der Beitrag analysiert die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Wirkungen, etwaige legistische Schwächen sowie praktische Umsetzungsprobleme und beleuchtet die Vereinbarkeit mit der MwStSyst-RL.

Aufsatz von Reinhold Beiser, SWK 13/2026, 651

Mitunternehmerschaften und das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr

Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern werden nach der Hinzurechnungsregel des § 23 Z 2 EStG (§ 21 Abs 2 Z 2 EStG und § 22 Z 3 EStG) als Gewinntangenten einer Mitunternehmerschaft auch erfasst, soweit zivil- und arbeitsrechtlich Dienstverträge iSd §§ 1151 ff ABGB vorliegen. Damit stellt sich die Frage: Greift das Abzugsverbot für Gehälter über 500.000 Euro pro Jahr auch für als Arbeitnehmer beschäftigte Mitunternehmer? Eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung wird entwickelt.

Aufsatz von Christoph Schlager und Sebastian Gensluckner, SWK 13/2026, 634

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2026

Am 27. 4. 2026 wurde der EStR-Wartungserlass 2026 in der Findok veröffentlicht. Der diesjährige Wartungserlass verarbeitet neben den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2025 auch einige höchstgerichtliche Entscheidungen sowie erteilte Rechtsauskünfte. Als Schwerpunkte lassen sich dabei verschiedene Fragen der Grundstücksbesteuerung, zur Übertragung überschuldeter betrieblicher Einheiten sowie zum befristet erhöhten IFB festmachen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über ausgewählte Fragen bieten.