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Redaktionelle Empfehlung

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LOHNABGABEN | Steuerfreie Weihnachtsfreuden für Mitarbeiter!

Alle Jahre wieder ... bietet die Weihnachtszeit eine gute Gelegenheit, seine Mitarbeiter durch verschiedene Benefits wertzuschätzen und zu motivieren - und das ohne steuerliche Mehrbelastungen. Nutzen Sie diese steuerfreien Zuwendungen und gestalten Sie so das Jahresende für Ihre Belegschaft besonders erfreulich. Erfahren Sie hier, wie Sie die bestehenden Begünstigungen im Lohnsteuerrecht optimal ausschöpfen können, um ein Weihnachtslächeln in die Gesichter Ihrer Mitarbeiter zu zaubern.

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RECHNUNGSLEGUNG | IFRS im Einzelabschluss? - aktuelle Entwicklungen

Die Anwendung von IFRS im Einzelabschluss gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Unternehmen ihre Finanzberichterstattung auf internationale Standards ausrichten. In diesem Kontext beleuchtet der Newsbeitrag die aktuellen Entwicklungen in Österreich und Deutschland, einschließlich des Regierungsprogramms 2025-2029, der neuen Wahlrechte und der Diskussionspapiere von KSW und DRSC. Während IFRS eine höhere Transparenz und bessere Kapitalbeschaffung ermöglichen, werfen sie auch Fragen zur Balance zwischen internationaler Rechnungslegung und nationalem Gläubigerschutz auf. Welche Chancen und Herausforderungen die Einführung eines Wahlrechts zur IFRS-Anwendung mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Umsatzsteuerfreie Vermietung von „besonders repräsentativen Grundstücken“ zu Wohnzwecken

Am 21. November 2025 wurde die Regierungsvorlage zum steuerlichen Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 („BBKG 2025“) veröffentlicht. Darin ist unter anderem eine zwingende Umsatzsteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete “besonders repräsentative“ Immobilien vorgesehen. Gleichzeitig soll für den Vermieter das Recht auf Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit diesen Immobilien abgeschafft werden.

Inhalte aus den Zeitschriften


SWK 35/2025, 1438

Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung

(SWK) - Der Ministerrat hat am 3. 12. 2025 ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben angenommen. Derzeit kostet Bürokratie in Österreich laut Ministerratsvortrag rund 15 Mrd Euro pro Jahr, das sind 3,8 % des BIP. Digitalisierung soll als Schlüssel zur Verbesserung für klare Vorgaben und Prozesse sorgen. Diese Übersicht nimmt die wesentlichen Vorhaben in den Blick. Die Umsetzung der insgesamt 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichster Tragweite in zehn großen Themenblöcken - von KMU bis zur Umsetzung von Unionsrecht - darf mit Spannung erwartet werden.

Aufsatz von Bettina Matzka und Irem Deveci, SWK 35/2025, 1446

Steuerliche Implikationen der dezentralen Energieversorgung

Nach dem im Übereinkommen von Paris fixierten Aktionsplan zur Begrenzung der Erderwärmung soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 1,5 °C begrenzt werden. Entsprechend der Roadmap „Net-Zero by 2050“ der Internationalen Energie-Agentur erfordert dies bis zum Jahr 2030 eine Verdreifachung der globalen Energieerzeugung aus Erneuerbaren. Das Erreichen dieses ambitionierten Ziels ist nicht nur mit hohen Ansprüchen an die Flexibilität und Intelligenz der Netzinfrastruktur verbunden, sondern bedeutet vor allem eine Verlagerung von zentralen Erzeugungsanlagen hin zu dezentralen Energiequellen.Erneuerbare Erzeugungsanlagen auf privaten Eigenheimen und Unternehmen in Verbindung mit lokalen Speicheranlagen führen zur „Demokratisierung“ des Energieangebots. Der Endkunde wird vom Verbraucher zum Stromproduzenten. Der viel diskutierte Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

Aufsatz von Helmut Schmidt und Tristan Schröttner, SWK 35/2025, 1462

Das Lösen von Pattsituationen im Gesellschafterverhältnis einer GmbH

Die GmbH ist eine der populärsten Gesellschaftsformen in Österreich. Die scherzhaft gebräuchliche Langversion („Gehst mit, bist hin“) gilt nicht für Personen, die sich gewissenhaft auf ihre künftige Gesellschafterrolle vorbereiten. Pattsituationen unter Gesellschaftern sind oft die Wurzel für kaum lösbare Gesellschafterstreitigkeiten. Nicht selten mündet ein kostenintensiver, emotionsbeladener und taktischer Zermürbungskrieg im wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens. Es gilt daher der Grundsatz: „Prüfe und regle, wer sich (ewig) binde.“ Zu prüfen sind nicht nur das geschäftliche und/oder technische Geschick, die Finanzkraft, die Prioritätensetzung, das Netzwerk, die Seriosität und sonstigen Charaktereigenschaften der künftigen Mitgesellschafter, sondern vor allem auch der Rechtsrahmen, in dem man sich als Gesellschafter bewegen wird. Idealerweise sieht der Gesellschaftsvertrag oder eine gesonderte Gesellschaftervereinbarung ein Regelungsregime zur Lösung von Pattsituationen vor.