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Redaktionelle Empfehlung

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USA | Pensionen im DBA Österreich - USA

Ob eine US-Pension in Österreich, in den USA oder in beiden Staaten besteuert wird, entscheidet sich an zwei Vorfragen: der Art der Pensionsleistung und der Staatsbürgerschaft des Empfängers. Wer diese Vorfragen erst klärt, wenn die erste Auszahlung bereits geflossen ist, erfährt bei der nächsten Veranlagung möglicherweise eine böse Überraschung. Der vorliegende Beitrag erläutert die einzelnen Verteilungsnormen des DBA Österreich-USA, arbeitet die Wirkung der Saving Clause heraus und zeigt, in welchen Konstellationen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung tatsächlich greift und in welchen nicht.

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BILANZIERUNG | Neuerungen beim Eigenkapital der GmbH & Co KG

Im Juni 2026 wurde die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 18 zur Darstellung des Eigenkapitals im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der GmbH & Co KG veröffentlicht. Dabei handelt es sich um keine gänzliche Neukonzipierung der Stellungnahme, sondern es wurden systematische Anpassungen und Nachschärfungen aufgrund der jüngeren höchstgerichtlichen Rechtsprechung des OGH vorgenommen und stehen vor allem die Kapitalerhaltung bei sog. „kapitalistischen“ Personengesellschaften sowie Gewinnausschüttungsvorschriften im Fokus. Es soll dadurch eine einheitliche Bilanzierung sowie mehr Rechtssicherheit bei der Darstellung des Eigenkapitals von GmbH & Co KGs und vergleichbaren Gesellschaftsformen geschaffen werden. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen, die bereits für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2025 zu beachten sind.

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Abgrenzung zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Stipendien

Ermöglichen finanzielle Unterstützungen in Form von Stipendien dem Empfänger eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses, können diese Zuwendungen zu steuerbaren Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 1 lit a EStG führen. Für die Empfänger der Förderungen hat die Einordnung der Zuwendung als nicht steuerbares Stipendium oder als steuerbarer Einkommensersatz mitunter existenzielle Folgen: Die Besteuerung des wirtschaftlichen Einkommensersatzes erfolgt regelmäßig erst im Nachhinein; der Steuerpflichtige hat das vereinnahmte Stipendium im worst case bereits vollständig ausgegeben und verfügt über keine finanziellen Mittel mehr, um die Einkommensteuernachforderung zu begleichen. Aber auch für den Fördergeber ist die Einstufung als steuerbare oder nicht steuerbare Einkünfte relevant.[1] Beispielsweise wollen Universitäten nur Stipendien vergeben, die nicht zu steuerbaren Einkünften iSd § 22 Z 1 lit a EStG führen, um die oben geschilderte Problematik zu vermeiden.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 29/2026, 1206

Die Paketsteuer als Bestandteil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage

Mit 1. 10. 2026 ist das mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl I 2026/62, beschlossene Paketsteuergesetz (PakStG) in Kraft getreten. Pakete, die Versandhändler mit inländischen Versandhandelsumsätzen von mehr als 100 Mio Euro im Rahmen von Versandhandelsumsätzen im Inland zustellen, unterliegen seither einer Steuer von 2 Euro je Paket oder, nach Wahl des Versandhändlers, je Bestellung. Die Abgabe soll die mit 1. 7. 2026 in Kraft getretene Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 % gegenfinanzieren. Die großen Versandhändler, allen voran Amazon, haben angekündigt, die Steuer offen als eigene Position von 2,40 Euro an ihre Kunden weiterzugeben. Fraglich ist insbesondere die Höhe der Umsatzsteuer auf die weiterverrechnete Paketsteuer, wenn die gelieferten Waren einem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Aufsatz von Andrei Bodis, SWK 29/2026, 1211

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit des GrEStG mit der Kapitalansammlungsrichtlinie

Das Urteil des EuGH in der Rs Nova Iberomoldes hat auch in Österreich bereits Spuren hinterlassen. Im Fachschrifttum werden die möglichen Auswirkungen auf das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) intensiv diskutiert, und die Finanzverwaltung hat in einem ersten Schritt Fallkonstellationen genannt, in denen - trotz Verwirklichung grunderwerbsteuerlicher Tatbestände - die Festsetzung von Grunderwerbsteuer als nach der Kapitalansammlungsrichtlinie unzulässige Erhebung einer indirekten Steuer anzusehen sei. Kürzlich hat der VwGH den nächsten Schritt gemacht und in einem bereits anhängigen Revisionsverfahren einen Vorabentscheidungsbeschluss gefasst, mit dem Fragestellungen zur Vereinbarkeit bestimmter Regelungen des GrEStG mit der Kapitalansammlungsrichtlinie an den EuGH gerichtet werden (VwGH 3. 9. 2026, EU 2026/0007; Ro 2025/16/0011).

Aufsatz von Caroline Kindl und Klemens Fischl, SWK 29/2026, 1229

Verschwiegenheit und Entschlagungsrecht des Steuerberaters

Im vorliegenden Praxisfall vertrat ein Steuerberater eine GmbH. Nach deren Insolvenz ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Geschäftsführer und die GmbH. Die Kriminalpolizei verlangte vom Steuerberater per E-Mail die Herausgabe von Unterlagen, insbesondere die gesamte Finanzbuchhaltung. Dieser Beitrag untersucht, welche Rechte dem Steuerberater in dieser Konstellation zustehen, wer ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden kann und worauf es in der Praxis ankommt.