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Redaktionelle Empfehlung

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USA | Zuzug von US-Staatsbürgern nach Österreich

Ein Zuzug aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Europa ist zweifellos ein komplexer und vielschichtiger Prozess, insbesondere aus steuerlicher Sicht. Der Übergang zwischen beiden Steuerrechtsordnungen hat aufgrund grundlegender struktureller Unterschiede zwischen dem österreichischen Ertragsteuerrecht und dem US-amerikanischen Bundessteuersystem oft diffizile steuerliche Konsequenzen. Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben, um wichtige Herausforderungen und häufige Missverständnisse im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Besteuerung zwischen den USA und Österreich hervorzuheben und zu diskutieren.

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BBKG 2025 | Vorsteuerabzugsverbot für „Luxusimmobilien“ ab 1.1.2026!

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurden insbesondere verschiedene Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug verschärft. Weiters baut es den EU-weiten bzw teils globalen Datenaustausch aus und führt eine umfassende Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflicht für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Zudem wurde das Umsatzsteuergesetz dahingehend novelliert, dass es zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges in Zusammenhang mit der Vermietung von „besonders repräsentativen“ Wohnimmobilien kommt (Kostengrenze von 2 Mio EUR). Diese erheblichen Restriktionen im Umsatzsteuerrecht sollen im folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.

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BBKG 2025 | Änderung des EU-Meldepflichtgesetzes

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde unter anderem das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geändert. Neuerungen gibt es bei der Meldepflicht von Intermediären, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, was eine Reaktion auf EuGH Rechtsprechung darstellt. Weiters wurden die Anforderungen an den Steuerpflichtigen weiter erhöht. Die Befreiung der Meldepflicht für Banken ist abgeschafft worden.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Gabriel Reiter, SWK 8/2026, 449

Die E-Rechnung in Deutschland - ein Vorbild für Österreich?

Die Digitalisierung macht auch vor dem Steuerrecht nicht halt und stellt Mitgliedstaaten, Gesetzgeber und Unternehmen gleichermaßen auf die Probe. Als Ablöse für die jahrelange Praxis der Papier- bzw PDF-Rechnung soll nun ein neues strukturiertes elektronisches Format in den Vordergrund rücken und dadurch den Steuerbetrug erschweren, die Transparenz erhöhen und Arbeitsgänge optimieren.Der wesentliche Treiber dafür ist die im Rahmen des EU-Reformpakets „VAT in the Digital Age“ (ViDA) geplante verpflichtende Einführung der E-Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Handel. Die geplante Einführung im Rahmen von ViDA hat einige Staaten, darunter auch Deutschland, dazu veranlasst, sich frühzeitig auf diese digitale Transformation vorzubereiten und bereits Schritte in Richtung der kommenden obligatorischen E-Rechnung zu setzen.

Aufsatz von Petra Hübner-Schwarzinger, SWK 8/2026, 436

Gedanken aus der Beratungspraxis zum Zusammenschluss-Erkenntnis des VwGH

Es ist der Leserschaft sicherlich nicht entgangen, dass dem Erkenntnis des VwGH zu einem Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG innerhalb kürzester Zeit mehrere Beiträge, gleich zwei davon in der SWK, gewidmet wurden: Der erste Beitrag unmittelbar nach Veröffentlichung des Judikats stammt von niemand Geringerem als einer VwGH-Richterin selbst, und noch im Dezember 2025 wurde ein weiterer Beitrag in der SWK, diesmal von einem Steuerberater mit großer Umgründungserfahrung, veröffentlicht. Ich erlaube mir, das Thema nochmals aufzugreifen, um eine Einordnung des Erkenntnisses in die gängige Praxis zu schaffen und Handlungsempfehlungen zu geben.

Aufsatz von Reinhold Beiser, SWK 8/2026, 455

Reihengeschäfte in den Tourismusabgaben der Bundesländer

Bei Reihengeschäften iSd Umsatzsteuer stellt sich in den Tourismusabgaben der Bundesländer die Frage: Welche Umsätze sind in welchem Bundesland zu erfassen, wenn der erste Unternehmer eines Reihengeschäfts an in anderen Bundesländern ansässige Kunden (Unternehmer mit einem Betrieb und einer Betriebsstätte außerhalb des erhebenden Bundeslandes) liefert und in der Folge diese Kunden des ersten Unternehmers an ihre (Anschluss-)Kunden inner- und außerhalb des erhebenden Bundeslandes liefern oder leisten?