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Wie Sie mit Kryptowerten in rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht umgehen und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie im Handbuch Kryptowerte!
Das rechtzeitige Erkennen einer Krisensituation und die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses sind für die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens von zentraler Bedeutung.
Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.
Mit Wirkung für Betriebsprüfungen in Deutschland, die ab Jänner 2025 beginnen, wurden einige Verschärfungen zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentation eingeführt. Der Hintergrund für die Verschärfungen liegt insbesondere in der Beschleunigung von Außenprüfungen und der Erhöhung der Transparenz von konzerninternen Geschäftsbeziehungen internationaler Unternehmen.
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. I 7/2025 vom 18.03.2025 wurde es amtlich gemacht: Die beliebte Förderung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit durch das Arbeitsmarktservice (AMS) trat per 31.03.2025 außer Kraft. Beschäftigte haben seither grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld.
Bei sogenannten „Share Deals“ - also dem Verkauf von Unternehmensanteilen statt der Immobilie selbst - gibt es bald erhebliche steuerliche Veränderungen. Bisher konnten solche Gestaltungen dazu führen, dass beim Kauf von Immobiliengesellschaften keine oder nur geringe Grunderwerbsteuer anfiel. Das soll sich nun aufgrund der Regierungsvorlage zum BBG 2025 ändern.
Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche BBG 2025 sieht bekanntlich ua deutliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESt) für die Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (sog. „Share Deals“) vor, die bereits ab 1.7.2025 schlagend werden sollen. Aufgrund der Zeitnot im Gesetzwerdungsprozess wurden die im Begutachtungsverfahren gegen den Gesetzesentwurf geäußerten teils erheblichen Bedenken zunächst überhaupt nicht berücksichtigt.
Handelshemmnisse wie plötzliche Zollerhöhungen können das vertragliche Gleichgewicht internationaler Lieferbeziehungen empfindlich stören. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Vertragsanpassung oder -auflösung zulässig? Dieser Beitrag soll einen praxisnahen Überblick zu Force-Majeure-Klauseln, (wirtschaftlicher) Unmöglichkeit und Risikoverteilung im Lichte aktueller geopolitischer Entwicklungen geben.
Die drei im Nachfolgenden vorgestellten Reformvorschläge zielen auf mehr Gleichheit im Steuerrecht.
Am 15. Juli 2025 sind folgende Abgaben fällig:
Am 16. 6. 2025 hat das Plenum des Nationalrats das Budgetbegleitgesetz 2025 beschlossen.
Der Begutachtungsentwurf des UmgrStR-Wartungserlasses 2025 steht unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html zur Verfügung.
Per 11. 6. 2025 kam es zu einer neuerlichen Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen. Der Erlass des BMF vom 6. 6. 2025, 2025-0.444.172, BMF-AV 2025/75, ersetzt den Erlass des BMF vom 10. 3. 2025, 2025-0.183.205.