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Redaktionelle Empfehlung

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UMSATZSTEUER| Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Parteien - geht das?

Die Abwicklung von Reihengeschäften als Dreiecksgeschäfte wird seit Jahren durch in der EU registrierte Unternehmer durchgeführt, um eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland der Warenlieferung zu vermeiden. Diese Vereinfachungsregelung ist in ihrer Handhabung allerdings nicht immer einfach, dies wird beispielsweise auch durch die Vielzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise des Europäischen Gerichts zu dieser Regelung bestätigt.

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Künstliche Intelligenz rechnet sich - aber Österreich hat Aufholbedarf

Künstliche Intelligenz ist längst zu einem zentralen Wirtschaftsfaktor geworden - und sie wirkt. Laut dem aktuellen EY European AI Barometer 2025 erzielen europäische Unternehmen durch den Einsatz von KI-Anwendungen durchschnittlich 6,24 Mio € an zusätzlichen Gewinnen oder Einsparungen. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) berichtet von positiven finanziellen Effekten - ein Anstieg um elf Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Für das EY European AI Barometer 2025 wurden 4.900 Arbeitnehmende in Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien und den Niederlanden befragt - davon 500 in Österreich.

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LOHNVERRECHNUNG | LSt-Richtlinien-Wartungserlass 2025 + Neuerungen

Mit Erlass des BMF vom 18. Dezember 2025 wurden die Lohnsteuerrichtlinien umfassend überarbeitet. Die Anpassungen erfolgten insbesondere aufgrund mehrerer gesetzlichen Änderungen. Zudem fanden die aktuellen Rechtsansichten des BMF zu diversen Fragestellungen sowie einschlägige höchstgerichtliche Entscheidungen Eingang in die Lohnsteuerrichtlinien. Zum Jahresende war zudem der Gesetzgeber sehr aktiv und hat noch wesentliche Gesetzesänderungen mit Auswirkung auf die Personalverrechnung vorgenommen. Auch diese werden kurz dargestellt.

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BBKG 2025 | Zu Unrecht erklärte Verluste sind Abgabenhinterziehung!

Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) soll ua auch eine zentrale Bestimmung im Finanzstrafgesetz eine wesentliche Änderung erfahren: Wurde bisher nur die vorsätzliche Verkürzung von Abgaben gem. § 33 FinStrG als Abgabenhinterziehung verfolgt, soll ab 1. Jänner 2026 auch bereits die Erklärung zu Unrecht geltend gemachter Verluste mit Strafe bedroht sein. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, was diese finanzstrafrechtlichen Änderungen im Ergebnis bedeuten und was künftig bereits bei der Einreichung von Abgabenerklärungen zu beachten ist.

Inhalte aus den Zeitschriften


SWK 4/2026, 134

Einleitung

die SWK-Steuererklärungshefte erfreuen sich nach wie vor größter Beliebtheit. Um sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer gerecht zu werden, haben wir auch dieses Jahr wieder eine Zweiteilung vorgenommen: SWK-Heft 4/2026 behandelt die Einkommensteuererklärung für 2025 samt allen wesentlichen Beilagen, SWK-Heft 5/2026 erläutert die Umsatzsteuererklärung für 2025. Beide Hefte sind einzeln und als Kombi-Paket zum Vorzugspreis erhältlich. Zur Feststellungserklärung und zur Körperschaftsteuererklärung bietet der Linde Verlag jeweils ein detailliert aufbereitetes, jährlich aktualisiertes SWK-Spezial.

SWK 4/2026, 205

Allgemeines zur Beilage L 1d

Sonderausgaben sind - neben dem Verlustabzug (geltend zu machen im Formular E 1, siehe dazu Anmerkung E71, Seite 203 f) - bestimmte im Rahmen der Einkommensermittlung gesetzlich für absetzbar erklärte Aufwendungen, die nicht mit der Einkünfteerzielung zusammenhängen. Daher liegen Sonderausgaben nur vor, soweit die jeweiligen Aufwendungen weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten absetzbar sind. Sonderausgaben kann nur absetzen, wer sie geleistet hat. Der die Zahlungen Leistende kann als Sonderausgaben grundsätzlich nur Ausgaben absetzen, zu deren Leistung er selbst verpflichtet ist. Bei Kirchenbeiträgen kann der Leistende auch Sonderausgaben absetzen, die er für seinen Ehepartner oder für seine Kinder geleistet hat (sogenannter „erweiterter Personenkreis“, § 18 Abs 3 Z 1 EStG).