LOHNVERRECHNUNG | Sachbezug für Privatfahrten mit dem Poolfahrzeug
Arbeitswege gelten bei der Nutzung eines Firmenwagens lohnsteuerlich grundsätzlich als privat veranlasst - selbst bei beruflicher Mitveranlassung. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lösen daher in der Regel einen Sachbezug aus. Besonders bei Poolfahrzeugen (dh. Fahrzeugen, die den Arbeitnehmern nicht dauerhaft zur Verfügung stehen) ist die Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Nutzung zentral, da Finanzverwaltung und ÖGK zunehmend streng prüfen und Nachforderungen im Rahmen von GPLB-Prüfungen drohen.