Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2025
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 17.10.2025 den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) veröffentlicht. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 17.10.2025 den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) veröffentlicht. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.
Wer 2025 seine private Steuerlast rechtzeitig und rechtssicher optimieren möchte, findet hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuersparmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen: von Vorsorge-Überlegungen zur möglichen (Wieder-)Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über Verlustbeteiligungsmodelle, spendenrechtliche Regelungen und Sonderausgaben (z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge) bis zu Familienbonus und Kindermehrbetrag. Wir erläutern außerdem, wie außergewöhnliche Belastungen (Hochwasser, Sturmschäden, medizinische Kosten) richtig geltend gemacht werden und welche voraussichtlichen SV-Werte 2026 Sie für Ihre Planung kennen sollten.
Im Anhang zum Jahresabschluss sind außerbilanzielle Geschäfte ein wichtiger Bestandteil der Berichterstattung. Die Angaben sind essenziell und können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben, obwohl sie nicht in der Bilanz abgebildet werden und somit nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Die AFRAC-Stellungnahme 7 konkretisiert die Offenlegungspflichten gemäß § 238 Abs 1 Z 10 UGB und bietet Orientierung für eine transparente und gesetzeskonforme Berichterstattung. Damit rückt die systematische Erfassung und Beurteilung solcher Sachverhalte stärker in den Fokus der Unternehmen.
Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten sind ein zunehmend genutztes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur steuerlichen Behandlung und zum Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Rechten. Dieser Beitrag erläutert speziell die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums ergeben und erläutert den Unterschied zwischen Genussrechten ieS und Substanzgenussrechten. Die aktuelle Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung wird ebenfalls behandelt. Abschließend werden wichtige Praxisaspekte zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen angeführt.
Seit September 2025 sind Finanzamts-Zustellungen nur mehr elektronisch abrufbar und auch die Tourismusabgabe OÖ ist online zu erledigen. Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist. Am 25. Juli 2025 hat das BMF neue Informationen betreffend die elektronische Zustellung von Schriftstücken veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und was Sie künftig zu beachten haben.
Seit Oktober 2025 gelten neue EU-weite Regeln für den Zahlungsverkehr: Der IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“) ist nun verpflichtend. Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
Für international tätige Unternehmen ist das Umsatzsteuerrecht zu einem der entscheidenden Compliance-Faktoren geworden. Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit bedeutet heute, sich laufend mit einer Vielzahl unterschiedlicher steuerlicher Vorgaben auseinanderzusetzen. Zwar sorgt das europäische Mehrwertsteuersystem in vielen Punkten für eine gewisse Harmonisierung, doch die Details in der Umsetzung unterscheiden sich von Land zu Land - und genau diese Unterschiede können ein erhebliches Risiko in sich bergen.
Am 8. Mai 2025 entschied der EuGH in der Rechtssache C-615/23, dass pauschale Ausgleichszahlungen, die von einer Gebietskörperschaft an ein Verkehrsunternehmen zur Deckung von Verlusten im öffentlichen Personenverkehr gezahlt werden, nicht in die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage einfließen.
Im Fokus: Gewinnfreibetrag bei Veräußerung eines Betriebes bzw. Mitunternehmeranteils, die VwGH-Klarstellung zu fiktiven Anschaffungskosten am Gebäudeteil und ein grenzüberschreitender Immobilienverkauf mit doppelter Steuerfreiheit.
Durch den neuen (Konzern-)Rechnungslegungsstandard IFRS 18 wird die Darstellung in IFRS-Abschlüssen neu konzipiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in klar definierte Kategorien gegliedert, neue Zwischensummen sind verpflichtend anzugeben und unternehmensspezifische Kennzahlen sind detaillierter zu erläutern. Was das konkret für IFRS-Anwender in Österreich bedeutet und ab wann der neue Standard anzuwenden ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.
Mit Ende des Jahres 2025 wird das Unternehmensserviceportal (USP) als Authentifizierungs- und Autorisierungsportal für zollrelevante Anwendungen abgelöst. Ab 1. Jänner 2026 sind diese Anwendungen für den Zoll in Österreich nur mehr über das europäische Portal UUM&DS erreichbar. Für Zollpraktiker und international agierende Unternehmen ist daher eine rechtzeitige Registrierung und Umstellung notwendig, um einen reibungslosen Arbeitsprozess zu sichern. Im Rahmen dieses Beitrages informieren wir Sie, welche Anwendungen betroffen sind und was Sie bei der Anmeldung zu diesem Portal beachten müssen.
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden - mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.
Im Rahmen der Omnibus-Initiative ist auch eine Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Directive - ESRS) vorgesehen. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe der überarbeiteten/vereinfachten Standards, deren Kommentierungen bis zum 29. September 2025 an EFRAG übermittelt werden können. Auf Basis der eingelangten Kommentare erfolgt die Finalisierung durch EFRAG. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.
Das Vorsteuerrückerstattungsverfahren für Unternehmer im Binnenmarkt für Vorsteuern aus der EU erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Portal im Ansässigkeitsstaat. In Österreich ist der Antrag für Vorsteuern im Erstattungsverfahren für alle anderen 26 Mitgliedstaaten über das Finanz-Online Portal einzubringen. Es sind weder die Unternehmerbescheinigung (U70) noch die Originalrechnungen beizulegen. Der Erstattungs-Mitgliedstaat kann für bestimmte Rechnungen - Betrag größer als EUR 1.000,00 sowie Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 - die automatische Übermittlung von Rechnungskopien verlangen.
„Künstliche Intelligenz“ (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern hat bereits Einzug in die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen gehalten und sich vielfach auch schon zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entwickelt. Die Automatisierung von Prozessen und personalisierte Kundenerfahrungen erhöhen die Effizienz und verschaffen den Unternehmen entsprechende Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig ermöglicht KI auch Kosteneinsparungen, datenbasierte Entscheidungsfindung und Innovationsförderung.
In der Praxis stellt sich laufend die Frage, zu welchem Zeitpunkt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Der 30. September zählt zu den wichtigsten Terminen des Finanz- und Steuerjahres in Österreich. Denn bis zu diesem Stichtag können noch Maßnahmen betreffend Steuernach- und -vorauszahlungen, Erfüllung bestimmter Meldepflichten sowie Vorsteuerrückerstattungen gesetzt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auch heuer wieder an die wichtigsten To-Do’s bis 30.9.2025 zur Vermeidung negativer Konsequenzen erinnern und haben die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Themen nochmals übersichtlich zusammengefasst.
Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen in diesem Bereich.
Lange galten Verrechnungspreisfeststellungen als rein steuerliche Fragestellung - doch das ändert sich zunehmend. Die Finanzstrafbehörde im Amt für Betrugsbekämpfung nimmt grenzüberschreitende Preisgestaltungen nun verstärkt auch aus finanzstrafrechtlicher Sicht unter die Lupe. Was Unternehmen, Steuerabteilungen und Berater jetzt wissen und beachten müssen.