Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Verfassungsrechtliche oder europarechtliche Bedenken bestehen nicht. § 1 MinStG setzt weitgehend zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts um und ist insoweit nicht am Grundgesetz, sondern am Unionsrecht zu messen. Die Einbeziehung rein nationaler Sachverhalte in das neue Besteuerungsregime ist darauf zurückzuführen, dass umstritten war, ob bei einer Geltung für ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV vorgelegen hätte. Um sicher zu stellen, dass im europäischen Raum keinerlei Verstöße gegen die Antidiskriminierungsvorschriften bestehen, hat der Richtliniengeber diese Variante in den Anwendungsbereich einbezogen.