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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

§ 5 Ausgeschlossene Einheiten

(1) Ausgeschlossene Einheiten sind

  • 1. staatliche Einheiten,

  • 2. internationale Organisationen,

  • 3. Organisationen ohne Erwerbszweck,

  • 4. Pensionseinheiten,

  • 5. Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind, und

  • 6. Immobilien-Investmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind.

(2) 1Ausgeschlossene Einheiten sind auch die Einheiten, bei denen der Wert aller Anteile an dieser Einheit zu mindestens

  • 1. 95 Prozent unmittelbar oder mittelbar von einer oder mehreren ausgeschlossenen Einheiten im Sinne des Absatzes 1, ausgenommen einer Pensions-Dienstleistungseinheit, gehalten wird und die

    • a) ausschließlich oder fast ausschließlich dazu dient, für die ausgeschlossene Einheit oder die ausgeschlossenen Einheiten Vermögenswerte zu verwalten oder Finanzmittel anzulegen; oder

    • b) ausschließlich Nebentätigkeiten zu den von der ausgeschlossenen Einheit oder den ausgeschlossenen Einheiten ausgeübten Tätigkeiten ausführt oder

  • S. 92 2. 85 Prozent unmittelbar oder mittelbar von einer oder mehreren ausgeschlossenen Einheiten im Sinne des Absatzes 1, ausgenommen einer Pensions-Diens...

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