Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Fremdvergleichsgrundsatz
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Während das MinStG keine eigenständige Definition des Fremdvergleichsgrundsatzes und auch keinen Verweis auf § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG enthält, definieren die GloBE-MV in Art. 10.1 den Fremdvergleichsgrundsatz als Grundsatz, demzufolge Geschäftsvorfälle zwischen Geschäftseinheiten unter Bezugnahme auf die Bedingungen erfasst werden müssen, die in vergleichbaren Geschäftsvorfällen unter vergleichbaren Umständen zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wären. Eine vergleichbare Definition findet sich in Art. 16 Abs. 4, Unterabs. 3 MinStRL. Die Definitionen in den GloBE-MV und in der MinStRL weichen indessen von dem Wortlaut des § 1 AStG sowie Art. 9 OECD-MA ab. Praktische Auswirkungen dürften die divergierenden Definitionen nicht haben, wenngleich eine Vereinheitlichung oder jedenfalls ein Verweis auf § 1 AStG für die Klarheit der Anwendung der Vorschrift wünschenswert wäre.
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Die gilt insbesondere mit einem Blick auf § 7 Abs. 6 MinStG, der den beizulegenden Zeitwert als den Preis definiert, „der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen Marktteilnehmern am Bewertung...