Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Verrechnungspreisanpassungen am Jahresende
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In der Praxis sind Verrechnungspreissysteme häufig derart strukturiert, dass die Vergütung von Geschäftseinheiten anhand von fremdüblichen Renditekennziffern erfolgt (sog. geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode). Als verbreitetes Beispiel ist eine Nettomarge (verstanden als operativer Gewinn im Verhältnis zum Nettoumsatz) zur Vergütung einer Vertriebsgesellschaft zu nennen. Die Renditekennziffern werden dabei in der Regel als Bandbreite festgelegt, innerhalb derer jeder Punkt (operative Margen der Vergleichsunternehmen) als fremdüblich anzusehen ist. Am Jahresende wird geprüft, ob das tatsächlich erzielte Ergebnis der Geschäftseinheit innerhalb der Bandbreite liegt. Liegt das Ergebnis außerhalb, erfolgen sog. Jahresendanpassungen, um eine fremdübliche Vergütung der Geschäftseinheit sicherzustellen. Hierbei ist es einerseits denkbar, dass diese Anpassungen derart erfolgen, dass die Anpassung noch in dem Jahr erfolgt und gebucht wird, für das die Mindeststeuer ermittelt wird. In diesem Fall erfolgt die Anpassung in laufender R...