Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Anrechnung oder Auszahlung innerhalb von vier Jahren
a) Überblick
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Steuerliche (d.h. durch das Steuersystem gewährte) Zulagen müssen ferner so ausgestaltet sein, dass sie innerhalb von vier Jahren ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung für ihre Gewährung der Zulage auf die Steuer angerechnet oder ausgezahlt werden. Diese Vierjahresfrist für die Auszahlung oder Anrechnung qualifiziert die auszahlbaren Steuergutschriften (daher sog. Qualified refundable tax credits — QRTCs) und ist zentrales Merkmal der anerkannten steuerlichen Zulagen. Sie folgt nicht aus der Rech S. 502 nungslegung, sondern wurde vom OECD/G20 Inclusive Framework als Absicherung („safeguard “) für die privilegierte Behandlung auszahlbarer steuerlicher Zulagen als Ertrag im Rahmen der Ermittlung der staatenbezogenen effektiven Steuerlast eingeführt.
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Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine steuerliche Zulage im Sinne der Vorschrift qualifiziert angerechnet oder ausgezahlt wird, ist die rechtliche Ausgestaltung einer Zulage. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit der abstrakt-generellen Rechtslage d...