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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Abgrenzung der Geschäftseinheit (Abs. 2 Satz 1)

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Geschäftseinheiten sind gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 MinStG alle Einheiten, die einer Unternehmensgruppe angehören, sowie jede ihrer in einem anderen Steuerhoheitsgebiet belegenen Betriebsstätten. Auf dieser Definition baut das Konzept der jurisdiktionsbezogenen Mindestbesteuerung auf. Dabei werden die in § 4 Abs. 2 Satz 1 MinStG definierten Geschäftseinheiten grundsätzlich abhängig von ihrer Rolle und Ansässigkeit gemeinsam mit anderen Geschäftseinheiten der Mindestbesteuerung unterworfen.

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Damit eine Geschäftseinheit nach § 4 Abs. 2 Satz 1 MinStG vorliegt, müssen also zwei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Zum einen muss es sich bei dem betrachteten Objekt um eine Einheit oder Betriebsstätte handeln, zum anderen muss diese Einheit oder Betriebsstätte Teil der (betrachteten) Unternehmensgruppe sein.

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Als Einheit gilt dabei jeder selbständige Rechtsträger oder jeder selbständige Einrichtung i.S.d. § 4 Abs. 6 MinStG (vgl. Ausführungen in Rz. 139 ff.). Abzugrenzen hiervon sind ausgeschlossene Einheiten nach § 5 MinStG (vgl. hierzu Rz. 95 f.).

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Die Definition einer Betriebsstätte findet sich in § 4 Abs. 8 MinStG (vgl. Ausführungen in Rz. 145 ff.). Deren Belegenheit wird ...

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