Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Bestimmung und Ermittlung im Allgemeinen (Abs. 3 Satz 1)
28
Abs. 3 enthält die Einzelheiten zur Bestimmung des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte. Der Buchwert für die Zwecke des substanzbasierten Freibetrags ist in Übereinstimmung mit dem Buchwert des Vermögenswerts zu bestimmen, wie er für die Aufstellung des Konzernabschlusses erfasst wurde (d.h. nach Berücksichtigung von Anpassungen bei der Erwerbsbilanzierung und Eliminierungsanpassungen, die auf konzerninterne Verkäufe zurückzuführen sind). Werterhöhungen und Wertminderungen werden dabei berücksichtigt.
29
Im Rahmen der Neubewertungsmethode werden Vermögenswerte regelmäßig neu bewertet und ihr Buchwert in der Bilanz entsprechend erhöht oder verringert (vgl. § 22 MinStG). Neubewertungserhöhungen/-verringerungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang zu einer wirtschaftlichen Substanz. Alle Erhöhungen, die sich aus der Neubewertungserhöhungen ergeben, werden deshalb außer Acht gelassen. Diese Besonderheit ergibt sich zwar aus der Gesetzesbegründung und beruht auf dem GloBE-MK , spiegelt sich jedoch nicht im Gesetzestext wider.
Unklar ist inwiefern spiegelbildlich Minderungen der Anschaffungskosten nach