Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Aktiven latente Steuern (DTA) begründende Sachverhalte
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Die Regelungen des § 50a Abs. 1 MinStG stellen ausschließlich auf eine latente Steuerschuld (Deferred Tax Liability [DTL]) sowie den korrespondierenden latenten Steueraufwand ab. Ein latente Steuerertrag im Zusammenhang mit der Bildung oder Erhöhung einer aktiven latenten Steuer (Deferred Tax Asset [DTA]) ist nicht Gegenstand der Nachversteuerungsregelungen. Damit sind sämtliche Sachverhalte, die aktive latente Steuern begründen, von den Nachversteuerungsreglungen auszunehmen.
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Die Identifikation von Sachverhalten, die ausschließlich aktive latente Steuern begründen, ist in praxi insofern problematisch, als latente Steuern typischerweise auf einer aggregierten Ebene (Nachversteuerungsgruppe I oder Nachversteuerungsgruppe II) ermittelt werden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass nicht sämtliche Einzelsachverhalte aktive latenten Steuern begründen. Möglicherweise ergibt sich für einen Bilanzposten oder ein Sachkonto insgesamt eine aktive latente Steuer, jedoch finden sich darin wenige und unbedeutende Sachverhalte, die geringe zu versteuernde ...