Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
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Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung eines — von den übrigen Geschäftseinheiten getrennt zu ermittelnden — effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten gem. § 72 MinStG erscheint im Hinblick auf Art. 3 GG fraglich. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (sog. „neue Formel“) liegt ein Verstoß gegen Art. 3 GG vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten. Investmenteinheiten sind, anders als „reguläre“ Geschäftseinheiten, häufig teilweise oder vollständig von Ertragsteuern befreit (in Deutschland insbesondere nach § 6 InvStG). Grund für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass die Fondsanlage mit der Direktanlage gleichgestellt werden soll, um dadurch die Anlage über ein Fondsvehikel nicht zu benachteiligen. Wenn diese Steuerbefreiung durch das separate investment entity blending faktisch ausgehebelt wird, kann die Ungleichbehandlung mit anderen Ein...