Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
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§ 20 Abs. 2 Satz 2 MinStG stellt klar, dass Dividenden oder andere Gewinnausschüttungen aus Eigenkapitalbeteiligungen nur insoweit für Zwecke der Ermittlung des Mindeststeuergewinns und -verlusts zu kürzen sind, soweit es sich bei einem zusammengesetzten Finanzinstrument um eine Eigenkapital S. 332 komponente handelt. Die Vorschrift stellt somit ebenfalls eine Umsetzung der Ziff. 2.3. der OECD-VWL Februar 2023 dar und ergänzt den Anwendungsbereich des § 17 MinStG.
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Durch die OECD-VWL Februar 2023 wurde die Dividendenfreistellung für Mindeststeuerzwecke im GloBE-MK (2025) um folgenden Passus ergänzt:
„Darüber hinaus gilt, dass wenn eine Dividende oder andere Ausschüttung in Bezug auf eine Beteiligung, bei der es sich um ein hybrides Instrument handelt (d.h. ein Instrument, das nach dem anerkannten Rechnungslegungsstandard sowohl eine Eigenkapital- als auch eine Fremdkapitalkomponente hat), empfangen wurde oder zu empfangen ist, nur die Beträge, die in Bezug auf die Eigenkapitalkomponente der Beteiligung empfangen wurden oder zu empfangen sind, als ausgenommene Divid...